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II. Buch. Erster Abschnitt.
ix. Ge- nocn 1335 a i 8 Salza'sche Burgmänner auf dem Altenstein (Regestendes Geschlechts Salza pag. 135) und ihre Besitzungen in Tungedamögen darum theilweise wenigstens als Burgmannslehn ihnen von denHerren v. Salza geliehen gewesen sein.
1451 Donnerstag nach Matth. apost. heisst Friedrich von Wan-genheim Voigt zu Wartberg und wird zugleich mit seinem SohneHans und seinem Schwager Hans von Heilingen seiner an Kirl'tanKoydel verheiratheten Tochter Ilse zum Vormund bestellt, als HerzogWilhelm zu Sachsen derselben Schloss und Dorf Varnrode, wieChristian Koydel es dem Bitter Heinrich von Hausen abgekaufthat, als Leibgeding verwilligt (Reg. 283 der IL Sammlung).
1456 Montag vor Thomä erhielt Friedrich von Wangenheimdamals Amtmann auf Wartburg genannt, lehnsherrlichen Consens zu ei-nem wiederkäuflichen Verkaufe von 20 fl. Zins aus Tungeda an denVicar Friedrich Bischof zu Eisenach (Nach einer Notiz des s. Prof.Rein aus den Dresdener Copialbüchern).
Als Voigt zu Wartperg confirmirt er in demselben Jahre einenZinsverkauf zu Mosbach, worüber die Urkunde sich im Geheimen Ar-chive zu Weimar (Eisenacher Stifts-Archiv C. Nro. 24) nach Mittheilungdes seligen Professors Rein befindet. Seitdem finden wir ihn urkundlichnicht erwähnt, und dürfen daher annehmen, dass er um diese Zeit ge-storben ist. Dass seine Gattin Ilse von Heilingen war, und er mitihr einen Sohn Hans und eine an Christian Koydel auf Farnrodeverheirathete Tochter Ilse erzeugt hatte, ist bereits oben erwähnt.
Wenden wir uns nun zu dem dritten Sohn Friedrichs V. des Aeltern,
26. Apel IV. 1412—1435.
Wenn die Notiz in Schannat Clientela Fuldensis p. 183 richtig ist,dass Apelo de Wangenheim 1412 vom Stifte Fulda die Lehn über Hainaund Zubehör erhalten, so kann dies nur Apel, Friedrichs V. Sohn,gewesen sein, und da in diesem Jahre kein Aperturfall in herrschenderoder dienender Hand angenommen werden kann, so würde sich diese Be-lehnung nur dadurch erklären lassen, dass Friedrich V. der Aeltere,seinen Sohn Apel iu die Mitbelehnung schon bei Lebzeiten aufnehmenHess, was nicht unwahrscheinlich ist, da wir auch seine beiden andernSohne Jacob und Friedrich schon bei Lebzeiten des Vaters vollständigselbstständig neben demselben handelnd auftreten sehen. Während derLebenszeit des Vaters begegnet uns nun dieser Sohn nicht weiter, underst in der Notiz der alten Lehns-Register des Dresdener Archivs überdie nach Friedrich V. des Aeltern Ableben 1431 zu Weifsensee statt-gehabte Belehnung seiner Nachkommen wird uns Apel als Friedrichs