IX. Gener. 25. Friedrich IX. 1427 - 1469.
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mit seinen Neffen die Fuldaschen Lehne über Hayna von Neuem ffemu- vi1i -g<>-
neration.
thet (Reg. 194 der I. Sammlung) und wenn Schannal Client. Fuld. p.183 hier neben Friedrich, Hans und Apel nennt, so vermissen wirhier Hansens Bruder Ritter Claus, ein Umstand, welcher uns früherzu falschen Schlüssen veranlasst hat.
1442 am Sonnabend vor Quasimodogeniti consentirte er die Abtre-tung der Lehnherrlichkeit über einige Lehnstücke in Wangenheim undHoch he im von Seiten seines Neffen Hans an Hans den Aeltern vomWintersteiner Stamme (Reg. 195 der I. Sammlung).
1444 am Mitwoch nach Bonifacii (5. Juni) belehnten Markgraf F r i e-drich und Wilhelm zu Eisenach Friedrich und Apel, Gebrüder,und ihre Neffen Claus und Hans, auch Gebrüder, von Wangenheimmit den Lehnen in Thüringen , wie mir der selige Professor Rein ineiner aus den Copialbüchern des Dresdener Archivs extrahirten Notiz mit-theilte , ohne die Urkunde, woraus die Notiz genommen, näher zu bezeich-nen, wir vermuthen aber, dass hier vielleicht die Belehnung von 1441gemeint, und Apel, der schon verstorben, irrthümlich genannt sei. Eben-sowenig hat es gelingen wollen die vom seligen Professor Rein in Dres-den eingesehene Urkunde de dato Weiffenfels 1444 am Freitage nachKiliani wieder aufzufinden, wonach Friedrich seiner Hausfrau Ilse ihrLeibgedinge am Dorfe Tüngeda bestellt haben soll, aus der spätem Re-geste zum Jahre 1451 ersehen wir aber, dass sie wahrscheinlich eine ge-borene von Heylingen (wie Friedrichs Mutter) gewesen, und dassdie Ehe nicht erst 1444 geschlossen sein konnte, sondern damals bereitslängst bestanden hatte, weil 1451 ihre Tochter bereits verheirathet undihr Sohn erwachsen ist, wie wir alsbald sehen werden.
Im Jahre 1447 am Montage S. Bonifacii (5. Juni) kaufte FriedrichIX. von Wangenheim von Hans und Eckard von Breitingen ei-nen Siedelhof und 6 Hufen Landes in Tungeda und vergrösserte da-mit seine dortigen altern Besitzungen. Das Kauf-Object war ein Gesammt-lehen beider Stämme, und Hans der Aeltere des Wintersteinschen Stam-mes vertauschte seine Hälfte der Lehnherrlichkeit über diese Güter mitseinem Vetter Friedrich gegen den ihm zustehenden vierten Theil derLehnherrlichkeit über 6V2 Hufe und 2 Siedelhöfen, welche die erbarenMänner Heinrich und Curd Snofzze zu Hocheim und über 4% Hu-fen, welche zwei Vettern Archfeld , Grofse-Heinrich und Heinrich,Ditrichs Bruder, als Ritterlehn von sämmtlichen Herren von Wangen-beins zu Lehn empfingen (Reg. 201 der I. Sammlung). Diese v. Brei-tingen'sehen Lehne waren vielleicht ursprünglich, wenigstens theil weise,t. Salcza'sche Lehne gewesen, welche 1357 auf den WintersteinschenStamm nach Heinrichs von Salcza Tode vom Landgraf Friedrichdem Strengen übertragen waren, denn die von Breitingen erscheinen