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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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II. Buch. Erster Abschnitt.

VIII. Generntion,

derei u. s. w. besessen hatte, und bisher noch ungetheilt war, solltein zwei gleiche Theile getheilt werden. Wegen des Schlosses Winter-ftein und dessen Verwahrung sollen Burgfriedensbriefe gleich dem Burg-friedebrief zu Wangenheim errichtet werden. Alle ihre gemeinschaft-lichen Briefe über Wangenheim und Winterstein, wie über ihre son-stigen Güter sollen in Wangenheim oder Winterftein zu gemein-schaftlichem Gebrauch und unter gemeinschaftlichen Verschluss niederge-legt werden- Das Dorf Grof - enbehringen sollen sie gleich unterein-ander theilen, bis auf ein Pfund Geldes jährlicher Rente, welche Han-sens Vater kundbarer Weise aus seinen Mitteln zurückerkauft, willFriedrich daran Theil haben, so muss er das ausgelegte Geld halb er-statten. Das Leibgedinge für Hansens Hausfrau, Frau Anna, geneh-migt der Oheim Friedrich und will behülflich sein, dass ihre GnädigenHerren die Markgrafen dasselbe bestätigen. Bei ungerechten Angriffensoll Einer dem Andern zu Hülfe kommen, und wenn ihre Männer sichuntereinander verklagten und bussfällig würden, so soll Einer dem An-dern seinen Mann zur Vollziehung der Strafe zuweisen, ausser bei Tod-schlägen, die sollen im Gesammtgerichte gerichtet werden (Reg. 168 derI. Sammlung).

Diese vetterliche Einigung ist die letzte öffentliche Handlung unsersFriedrichs VIII. von welcher die Kunde auf uns gekommen ist, undwenn wir auch seinen Tod nicht vor Ausgang des Jahrs 1424 oder An-fang des Jahres 1425 annehmen können, da sein Sohn Georg erst imOctbr. 1425 auf sein Ableben vom Landgrafen Friedrich dem Jüngern mitWinterstein beliehen wurde, so scheint er doch sich während seinesletzten Lebensjahrs mehr vom Leben zurückgezogen zu haben, Ort undZeit seines Todes haben wir aber nicht ermitteln können.

Er hinterliess einen Sohn Namens Georg, der Namen seiner Ge-mahlin ist nicht bis auf uns gekommen; seine Tochter Katharina waran Friedrich von Hopfgarten vermählt (Schannat Clientela Fulden-sis Elenchus vafallorum p. 112).

Wenden wir uns am Schlüsse der Relation über die achte Generationim Stamme Winterstein zu den weiblichen Familien-Gliedern so habenwir darüber nur wenig Kunde.

Friedrich IV. hat, wie wir schon bei der Erzählung der SchicksaleFriedrichs VI. seines Sohnes angeführt haben, wahrscheinlich zwei Töch-ter hinterlassen, deren eine uns 1380 und 1387 als die Hausfrau des Rit-ters Conrad Fuchs bekannt geworden ist und

Katharinahiess.

Den Namen der zweiten wissen wir nicht, und haben auf ihre Exi-stenz nur aus den Beziehungen geschlossen, in welchen Apel vonEbe-