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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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II. Buch. Erster Abschnitt.

viii. o»- Silbers an Hermann verbürgt hatten, nun wieder Rückbürgschaft lei-stete, und ihnen die Gestrengen Hermann von Polenz, Nigkel Kar-ras, Voylsch von Torgau und Hans von Stuternheim als Bürgenstellte, welche auf Ermahmen der Gläubiger Zahlung zu leisten, und bisdies geschehen, Einlager zu halten versprachen, Hans von Stuternheimzu Erfurt, die übrigen drei zu Dresden (Reg. 162 der I. Sammlung).Uebrigens muss Friedrich von Wangenheim im Laufe dieses Jahrsdas Marschall-Amt niedergelegt haben, indem am Ende des Jahrs am 26.Decbr. Albert von Harras als Marschall des Landgrafen erscheint,während Eriedrich von Wangenheim fortwährend unter den Räthendesselben fungirt.

Als solchen finden wir ihn am 7. Januar 1419 auf der Sachsenburg,am 2. Februar und während der Monate Februar und März zu Weimar;Sonnabend vor Georgen-Tag (23. April) zu Weifsensee; im Juli aufder Wartburg, um Michaelis und Martini zu Gotha, am 19. Novemberzu Weimar (Reg. 242 der IL Sammlung).

Am 30. April 1419 verkaufte unser Friedrich VIII. fünf HufenLand vor Sonneborn, von denen Vi Hufe vom Kreuz-Kloster zu Go-tha und V4 Hufe vom Kloster Rohr zu Lehn gingen, die übrigen 4'/ 4Hufe aber freies Eigenthum waren, welche er selbst von Dietrich Lan-geloh Bürger zu Mühlhausen erkauft hatte, für 430 gute RheinischeGulden an die Cartheuser zu Eise nach (Reg. 244 der IL Sammlung),und ertheilte der Pfarrer zu Northofen Jan Smeling als Mandatar(Vormund) des Klosters Rohr noch an demselben Tage Namens diesesKlosters seine Einwilligung dazu (Reg. 245 der IL Sammlung), währenddas Kreuz-Kloster zu Gotha unterm 8. September desselben Jahrs seineGenehmigung zu diesem Verkaufe gab (Reg. 247 der IL Sammlung).

Von diesen fünf Hufen, welche an vier Anspänner zu SonnebornHeynrich Glunfing, Hans Glaubenicht, Härtung Weyner undHans Buchener gegen feste jährliche Erbzinse ausgethan waren, er-folgten jährlich 10 Erfurter Malter Zinsfrucht, 1/4 Weitzen, V4 Rocken und1/2 Sommer-Gerste und 4'/2 Schillinge Erbzinsen, welche in Sonnebornzu heben waren. Die Cartheuser schlössen deshalb am Mittwoch nachAllerheiligen den 1. Novbr. 1419 mit dem Heinrich Glunfing einenVertrag und zahlten ihm 9 Rheinische Gulden, welche er zur Ablösungandrer Lasten an seinen Erbherrn Ritter Friedrich von Wangenheimverwendete, und wofür er die freie Ablieferung seiner Erbzins-Gefällenach Eisenach in das Kloster auf seine Gefahr und Kosten übernahm(Reg. 248 der IL Sammlung).

Am Sonntag nach Baptiste-Tage (24. Juni) war Herr Fritz von Wan-genheim unter den Zeugen, als Landgraf Friedrich der Jüngere, dieVerpfändung des Schlosses Rofsla für 1700 Mark Silbers und 1000 Khei-