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II. Buch. Erster Abschnitt.
vm.oe-fjgj. Landgrafen Balthasar und Friedrich für eine Schuld von 300
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Mark Silbers an Peter Rost, zu getreuer Hand desselben aber Diet-rich von Hopfgarten und Heinrich von Schernberg (Heg. 142der I. und 186 der II. Sammlung).
Lucz VIII. scheint in dieser Zeit sich hauptsächlich auf seinem SchlossWinterstein oder auf dem in seinem Pfandbesitz befindlichen Alten-ftein aufgehalten zu haben, wofür der Schuldschein spricht, welchenOtto von Buchenau der Aeltere und Hans von Ryne ihm und sei-nem Burgmann Heinrich von Hochheim am Dienstag nach Bartholo-maei 1403 unter Bürgschaft desWetzil vomSteyn und des Hermannv. Reckerode über 57 Gulden ausstellen (Reg. 143 der I. Sammlung).Auch hatte er in seiner Nachbarschaft dem Alb recht von Stuttern-heim, als dieser Mechterstedt von Dietrich von Laucha erkaufte,dazu 150 Mark Silbers geliehen, welche ihm auf 3 Jahre durch den land-gräflichen Verwilligungsbrief vom Sonntage Egidii 1403 versichert wurden(Reg. 191 der II. Sammlung). Der Landgraf behielt sich dabei vor, dassfalls der Schuldner binnen 3 Jahren die Schuld nicht tilge, er selbst sichund seinen Erben die Lösung vorbehalten wolle, und wissen wir nicht,in welchem Zusammenhange damit es vielleicht steht, wenn Landgraf Bal-thasar und sein Sohn Friedrich schon im folgenden Jahre 1404 amDonnerstage nach Dorotheae (6. Februar) den Albrecht von Stuttern-heim und Lucz von Wangenheim wegen der gleichen Summe von150 Mark auf das Schloss Gerstungen anweisen, wo bis dahin, wiewir früher bereits gesehen, Heimbrod von Boyneburg gesessen war(Reg. 192 der II. Sammlung). Am 5. März 1404 (Mittwoch nach Oculi)war Locze von Wanginheym zu Weifsenfee unter den Räthen desLandgrafen Balthasar, als dieser den Volrad Hupfen zu Nieder-Topfstedt mit einem Vicar der Stiftskirche S. Marie zu Erfurt wegeneiner erkauften, aber lange verweigerten Korn-Rente aus Nieder-Topf-stedt vergleicht (Mittheilung des Archivraths Beyer aus dem Dom-Ar-chiv zu Erfurt Reg. 193 der IL Sammlung).
An Hans von Polenz hatte unser Lucz für Rechnung des Land-grafen Balthasar und seines Sohns Friedrich eine Abschlagszahlungvon 50 Mark löthigen Silbers geleistet, wofür ihm nun die Landgrafen1406 am Donnerstage vor Miseric. Domini eine Schuldverschreibung unterBürgschaft von Otto von Vanre, Berld von Haufen, Heinrich Rus-zere Ritter und Dithrich von Molschieben, "Heinrich von Tabaund Rudolf von Hausen ausstellten, welche anscheinend niemals zurEinlösung gekommen ist, da das Original-Dokument sich noch heute imWangenheim'sehen Familien - Archive befindet (Regeste 146 der I.Sammlung).
Landgraf Balthasar verstarb kurze Zeit nachher am 19. May 1406,