■■■ ■■■■
VIH. Gener, 21. Lucz VIII. 1366—1411.
273
heim dem Aeltern von Meiffen zu Lehn aufzutragen, wie wir aus dem J^Itiou"Reverse schliessen müssen, welchen der letztgenannte der beiden Brüderdarüber am Dienstage in der Kreuzwoche 1395 dem Markgrafen Wilhelmals Lehnherrn zu Zeitz ausstellte (Reg. 151 der II. Sammlung). LuczVIII-, welchen wir 1386 als landgräflichen Amtmann zu Creuzburg handelnsahen, scheint mit Landgraf Balthasar seitdem in vielfachen Beziehun-gen geblieben zu sein, und mancherlei Ansprüche für geleistete Diensteerworben zu haben, daher sehen wir ihn, nach seinem am Donnerstagenach Weihnachten 1395 (nach unserer Rechnung 1394, da das Jahr mitWeihnachten anfing) ausgestellten Reverse in den Pfandbesitz des Schlos-ses Stein mit den Dörfern Kutzleben und Schwerstedt für eine For-derung von 404 Mark löthigen Silbers und 70 Schock Groschen, für sich,Katharinen seine eheliche Wirthin und seine Erben, ihnen zu getreuerHand aber Heinrich von Erffa Herr Johansen v. Stein und Frie-drich den Aeltern von Wangenheim, mit vorbehaltener beiderseitigervierteljähriger Kündigung eintreten (Reg. 150 der IL Sammlung). Dassdas hier fragliche Schloss Stein der Markgrafenstein, das heutigeAltenstein, gewesen, kann nach den folgenden urkundlichen Daten kei-nem Zweifel unterliegen. Auf welchem Grund aber die Verbindung derweit entfernt bei Weifsenfee liegenden Dörfer Kutzleben und Schwer-stedt mit dem Schlosse Stein zu einer Pfandschaft beruht, ist darausnicht näher aufzuklären. Noch in demselben Jahre erwarb nämlich Luczvon Wangenheim von Heinrich dem Jüngern von Herda dessenBurggut zum Markgrafenstein „auf dem wenigen Hause" (also in derkleinem Burg) für 200 Rheinische Gulden mit landgräflicher Erlaubniss(Reg. 153 der IL Sammlung). Als aber Landgraf Balthasar daraufam Freitag vor Luciae (13.Decbr.) 1396 von Gotschalk v. Buchenauund dessen Gattin Emilie Schloss und Dorf Seebach für 9800 guteRheinische Gulden erkaufte und diesem für 5000 Gulden auf das KaufgeldSchloss Stein mit Kutzleben und Schwerstedt überweisen wollte,wie Lucz von Wangenheim es pfandweise besass, fand sich dass dieKündigungsfrist nicht innegehalten war (Reg. 161 der IL Sammlung), unddies mag die Veranlassung gewesen sein, dass nun weitere Verhandlun-gen mit Lucz nöthig wurden. Das Resultat dieser Verhandlungen scheintnun dahin gegangen zu sein, dass Lucz von Wangenheim die DörferKutzleben und Schwerstedt gegen anderweitige Entschädigung her-ausgab, zu welcher unter Andern auch die 1398 am Dienstag nach Epi-phanias geschehene Ueberweisung von Hof und Dorf Brüheim, wie sol-ches am Dienstag nach Egidii 1392 noch dem Cammermeister NickelLift für 200 Schock Groschen versetzt gewesen war (Reg. 128 der ILSammlung), und einer Jahrs-Rente von 10 Mark löthigen Silbers für einePfandsumme von 150 Mark gehörte (Reg. 164 und 168 der IL Samml.);
18