270
II. Buch. Erster Abschnitt.
vnr.Ge- bereinigt zu sein, oder die Abtretung von Sonneborn an den Landgra-fen ist rückgängig geworden, denn wir finden später, dass Hans vonWangenheim, Luczens VIII. Sohn, sich mit Friedrich von Witz-leben über eine Schuld von 600 Gulden und aufgelaufene Zinsen ver-gleicht.
Die 200 Schock Groschen, welche Dietrich v. Wiczleben denBrüdern von Wangenheim lieh, wurden aber vielleicht zum Abtrageder gleich grossen Summe verwendet, über welche Ritter Conrad Fuchsund seine Gattin Katharina geborne von Wangenheim an Lucz VIII.am Sonntage vor Mitfasten 1387 Quitung ausstellten, und wodurch wahr-scheinlich deren Allodial-Ansprüche an Wangenheim definitiv beseitigtwurden (Reg- 130 der ersten Sammlung).
1387 am Montage vor Lichtmess bestätigen die drei Brüder unter desältesten Bruders Lucz VIII. Siegel den Verkauf von zwei Hufen Erblandvor Brüheim, welche die Witwe Hedwig Pusemann Bürgerin zu Eisenach, Peter ihr Sohn, und Kethe ihre Tochter für 48 Mark lottrigenSilbers an Heinrich Puseman zu Eisenach und dessen Ehefrau Mgaretha verkaufen, und behalten sie sich als Erbherrn nur die jährlichenErbzinse von 2 Schilling Pfennigen und bei Besitz-Verändrungen den dop-peltem Betrag als Ein- und Ausfahrt-Geld vor. (Reg. 137 der II. Samm-lung).
1388 am Dienstage Tiburtii (14. April) bezeugen Lucz, Apel undFricze Gebrüder Herrn zu Wangenheim und Winterstein, dass siemit Einwilligung ihres Vetters Fricz von Wangenheim des Aeltern,dem Herrn Härtung Jans zu Gotha, ihrem Manne, ein Lehngut von2'/2 Hufen zu Hochheim, welches der gestrenge Striger und HansMarschalg seliger bisher zu Lehn gehabt hatten, für 50 Schock Meis-sener Groschen verkauft haben, und besiegeln Graf Ernst der Aelterezu Gleichen, Gernod von Kobstedt, Conrad Kardinal und HansWandersieben die Urkunde mit als Zeugen (Beg. 138 der II. Samm-lung). Es handelte sich dabei offenbar um Bitterlehn, und dürfte in demHerrn Härtung Jans ein Ahnherr des später zu Eberstedt gesessnenritterlichen Geschlechts der Janus zu finden sein, denn wenn schon die-ser Härtung Jans mit Conrad Kardinal in der früher angeführtenUrkunde vom 21. December 1382 (Beg. 128 der I. Sammlung), als sieden Gebrüdern von Wangenheim 80 Mark löthigen Silbers vorstreck-ten, nur Bürger zu Gotha genannt wird, ho waren beide doch, wie Sa-gittar in seiner Gothaschen Geschichte nachweist, Mitglieder des Raths UGotha und auch Bürgermeister, unter welchen wir um diese Zeit sowohlin Gotha als in Eisenach häufig ritterlichen Geschlechtern begegnen,während der Erfurter Bath noch ein ganz patrizischer war.
Von dem Burgfrieden, welchen unsere drei Gebrüder des Winter