VIII. Gener. 21. Luez VIII. 1366—1411.
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und "Waltershausen versetzt werden, welche vorher circa um 1380 VIIIGe "
neratioo.
(Regeste 124 der IL Sammlung) unter Mitbürgschaft unsers Lucz VIII.von Wangenheim dem Ritter Ludwig von Entzenberg für 500 Markversetzt gewesen waren, tritt er als Getreuhänder für die Gläubiger auf(Heg. 132 der IL Sammlung) und am Michaelistag 1386 finden wir ihnals landgräflichen Amtmann zu Creuzburg in Function (Reg. 134 derII. Sammlung).
Durch die obenangeführten Händel mit denen von Ebeleben undSeebach und die vielfachen Verwicklungen, in welchen der Thüringen-sche Adel mit seinen landgräflichen Herren sich damals befand, scheintLucz und seine Brüder aber auch in bedeutende Geld-Verlegenheiten ge-kommen zu sein, wie die Schuldverschreibung vom Donnerstag vor Katha-rinae (25. Novbr.) 1386 zeigt, wodurch sie ihr Dorf Sonneborn mit Ge-richt und allen Rechten und Zubehörungen, wie sie es bisher als Fulda-sches Lehn besessen, unter alleiniger Ausnahme der Mühlen und der Back-häuser, welche sie für sich selbst, und der Aufkünfte von Wein- undBierschenken, welche sie ihrer Mutter vorbehielten, ihrem Schwager demgestrengen Ritter Herrn Dietrich von Witzleben und seinen Söhnen,zu getreuer Hand aber seinen Brüdern dem Bischof Christian von Naum-burg, Herrn Friedrich und Heinrich von Witzleben, welche sieauch ihre lieben Schwäger nennen, für die Summe von 270 Mark löthigenSilbers und 200 Schock guter Meissenscher Freiberger Groschen wieder-käuflich versetzen, und dabei versprechen, dass sie, wenn ihrem Gläubi-ger wegen Sonneborns irgend eine Gewalt und Unrecht drohe, ihm mitihren Vesten Wangenheim und Winterstein stets zu Hülfe kommenwollten. Die 270 Mark waren von Dietrich von Witzleben für dieGebrüder von Wangenheim auf eine alte Schuld und darauf versessneZiusen an die Domherren zu Nordhausen bezahlt, während die 200Schock Groschen ihnen selbst gezahlt und von ihnen verwendet waren(Regeste 136 der IL Sammlung). Wenn Lucz und seine Brüder in die-ser uns nur aus dem Copial-Buch II, des Dresdener Archivs bekannt ge-wordenen Urkunde, Herrn Fritschens Söhne von Wangenheim „demGott Gnade" genannt werden, so ist das offenbar ein Schreibfehler desCopiisten, denn es ist unzweifelhaft, dass sie Lutzens Söhne und HerrnFriedrichs Neffen waren.
Dietrich von Witzleben überliess nun 7'/2 Jahre später seine ausdieser Verschreibung erlangten Rechte am Montage vor Frohnleichnam1394 an Landgraf Balthasar (Regeste 149 der IL Sammlung), welcherdiese Pfandschaft anscheinend benutzt haben wird, um die Gebrüder vonWangenheim zur Aufgabe ihres freien Herrenstandes und zur Lehns-auftragung der Herrschaft Wangenheim geneigter zu machen; das Schuld-verhältniss gegen die von Witz leben scheint damit aber doch noch nicht