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II. Buch. Erster Abschnitt.
vm. Ge- e i n em Preise von 10 Mark gleich kam (Regeste 125 der ersten Samm-
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hing).
Beide Brüder finden wir sodann wieder neben einander, und mitGraf Friedrich von Orlamunde, Herrn Ludwig von Hackeborn,Herrn Ditherich Burggrafen zu Aldenburg, Herrn Albrecht Burg-grafen von Kirchberg und Herrn Busse Vitzthum als Getreuhänderfür Herrn Albrecht Vitzthum von Apolda und Herrn Dietrich sei-nen Vetter als die drei Landgrafen den beiden Letztgenannten SchlossNeumark nebst Zubehör und die Voigtei zu Büttel stedt für 875 SchockGroschen, welche sie ihnen für verschiedene Ausrichtungen schuldig ge-worden waren, wiederkäuflich versetzten Sonnabend vor Walpurgis 1380(Reg. 120 der IL Sammlung). Denselben Gläubigern und Getreuhändernverschrieben die Landgrafen ferner am Freitage nach Francisci (4. Octo-ber) desselben Jahres 26 Schock an der Jahr-Rente zu Rochlitz und 3Schock 10 Groschen aus den Zoll-Einkünften daselbst für ferner schuldiggebliebene 291 Schock 40 Groschen freiberger Münze (Reg. 122 der II.Sammlung).
Die beiden Brüder scheinen hiernach mit den Gevettern Vitzthum,den Grafen von Orlamunde, den Burggrafen von Altenburg und vonKirchberg sowie dem edeln Herrn Ludwig von Hackeborn verbun-den, den Landgrafen und wahrscheinlich dem Markgrafen Wilhelm be-sonders für seine Person Dienste geleistet zu haben, zu dessen Geheim-Räthen (Heimlichen) Burggraf Albrecht von Kirchberg ohne Zweifelgehörte. Die noch in demselben Jahre von Landgraf Friedrich u. Bal-thasar kaum einen Monat später mit Apel von Seebach gegen Friczund Lucz von Wangenheim geschlossene Einigung, deren wir obenbei Friedrich VI. von Wangenheim schon gedacht (Reg. 123 der ILSammlung) und die damit beabsichtigte Entsetzung aus dem Besitze vonWangenheim lassen keinen Zweifel darüber, dass beide Brüder zu die-ser Zeit bei diesen beiden Landgrafen nicht in Gnaden standen, und er-klären es, warum einige Jahre später die Wintersteiner Gebrüder vonWangenheim ihre Hälfte von Wangenheim nicht dem Landgrafen Bal-thasar sonderndem Markgrafen Wilhelm zu Lehn auftrugen.
Noch einmal am 14. Septbr. 1381 erscheint uns nun Friedrich VII.v. Wangenheim urkundlich und dieses Mal mit seinen sämmtlich ge-nannten Brüdern Lucze, Apel und Fricze beim wiederkäuflichen Ver-kaufe von 5'/2 Acker Wiesen zu Schönau an den Bürger Hans Göringzu Eisenach für 12 Mark Silbers Eisenacher Währung. Die Brüdernennen sich hier ausdrücklich Herren zu Winterstein, und die beidenjüngsten Apel und Fricze bedienen sich bei Vollziehung der Urkundenoch der Siegel ihrer beiden altern Brüder, weil sie noch keine eigeneSiegel haben (Reg. 127 der I.Sammlung). Seitdem wird Friedrich VII.