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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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YIII. Gener. 20. Friedrich VII. 13661381.

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teres Prädicat, weshalb wir ihn umsomehr für unsern jungen Fried rieh vni. a>-

1. ner»tion.

VII. halten müssen, als wir spater looo seinen Brüdern wieder als Lehn-herren derer von Boilstedt zu Westhausen begegnen und FriedrichVI., Friedrichs IV. Sohn, niemals bei solchen Veranlassungen ohneseinen Vater erscheint (Reg. 104 der IL Sammlung).

Aus dem gleichen Grunde möchten wir ihm auch die Urkunde vomSonntage vor Epiph. 1371 zuschreiben, wodurch er den Verkauf von zweiHufen Erbland in Brühe im bestätigt, welche Hans Willens Bürger zuEisenach an den gleichfalls Eisenach'schen Bürger Syfert Pusemannfür 48 löthige Mark Silbers verkauft (Reg. 108 der II. Sammlung).

Dagegen erscheint bei der schon früher erwähnten Verhandlung vomSonnabend vor Mariae Himmelfahrt (15. August) 1371 (Reg. 109 der II.Sammlung) also noch in demselben Jahre sein Bruder Lvdewig oderLvcze (beide Ausdrücke braucht die Urkunde) neben ihm, und scheintalso jetzt auch mündig geworden zu sein.

1372 Mitwoch vor Lätare erscheint in einer landgräflichen Urkundeunter den Zeugen Friedrich von Wangenheim der Jüngere (Reg. 111der II. Sammlung), welches entweder dieser Friedrich VII. oder viel-leicht wahrscheinlicher sein Vetter Friedrich VI., des damaligen alternFriedrichs Sohn, sein kann, und ist der am folgenden Tage zeugendeFriedrich (vid. Regeste 112 der IL Sammlung) natürlich dieselbe Per-son, wie der am Tage vorher genannte.

Beide Brüder Friedrich VII. und Lucz VIII. erscheinen darauf,als Lehn- und Erbherren zu Sonneborn für sich und ihre nicht genanntenBrüder handelnd, in der Urkunde vom 22. Februar 1377 wodurch sie ge-nehmigen, dass Frau Margaretha mit ihren Söhnen Lupolt von Var-renrode und Berit Schaf (sie war also zwei Mal verheirathet gewesen)vier Hufen Landes vor Sonneborn, und einen Hof im Dorfe, auf wel-chem eine Scheune stand, und der neben dem Sedelhofe des Verkäuferslag, an den bescheidnen Heinrich Stichling seine Ehefrau Juthe undderen Erben verkaufen. Von diesen 4 Hufen hatten drei früher demBürger Heinrich Kyckel zu Eisenach gehört, gingen von denen vonWangenheim zu Erbe, und gaben jährlich von jeder Hufe 6 Landpfen-nige Erbenzins, vier Acker Feldes (d. h. in jedem der drei Felder: also12 Acker) hatten früher einem gewissen Kempher gehört, und gabenjährlich 2 Schillinge Landeswährung zu Erbenzins, der Hof mit der Scheunegab jährlich 4 Michaelishühner und die übrige halbe Hufe, ein Pfund Gel-des, 7 Hühner und 2 Gänse Zinsgefälle, welche mit verkauft wurden,waren bisher Wangenheim'sches Lehn und wurden jetzt unter Ueber-nahme eines jährlichen Erbenzinses von 1 Schilling zu Erbe gemacht, wo-für die Verkäuferin den bisherigen Lehnherren auf ein Jahr ein zinsfreiesDarlehn von 100 Mark Silbers gewährte, was beim Zinsfusse jener Zeit