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II. Buch. Erster Abschnitt.
V! "- Go " rad Fuchs interessirte) und Landgraf Balthasar Parthei für die Erb-töchter gegen die Wangenheim'schen Agnaten" nahmen, wozu die vonApel von Seebach offerirte Lehnsauftragung dieses Theils vom Schloss"Wangen heim für Landgraf Balthasar ein unwiderstehliches Reizmitteldarbot. So erklärt.sich die vorliegende Einigung vom Sonntage vor Eli-sabethen-Tage 1380 (Regeste 123 der II. Sammlung) ans deren Inhaltewir die vorstehenden Daten entnehmen und theilweise folgern müssen. —
Allem Anschein nach hat diese Einigung jedoch keine weitere Folgegehabt, und die Wintersteiner Gebrüder haben sich in ihrem rechtmässi-gen Besitz behauptet, wobei Markgraf Wilhelm (wie Geheime-Rath vonWeber aus nicht näher angegebnen Quellen des Dresdener Archivsmir mittheilte) sie gegen seinen Brnder Landgraf Balthasar währenddesZeitraums von 1382 bis 1387 auf das Kräftigste unterstützte, und ihnendie Orlamündschen Lehngüter, welche Landgraf Balthasar ihnen theil-weise. entwährt hatte, wieder eingab. Die sonstigen Allodial-Ansprüchevon Euchs'scher und Ebeleben'scher Seite mussten von den Agnatenbefriedigt werden, und darauf weist uns die Quitung hin, welche Con-rad Fuchs und Katharina seine eheliche Wirthin 1387 am Sonntagevor Mitfasten dem Lucz von Wangenheim über 200 Schock Meissen-sche Groschen ertheilte (Reg. 130 der I. Sammlung).
Von den vier nachgelassnen Söhnen Lucz VI. des Wenigem oderKleinen von Wangenheim, zu Winterstein, Friedrich VII., LuczVIII., Apel III. und Friedrich VIII. , setzen nur dieser letztgenannteFriedrich VIII. und Lucz VIII. ihren Stamm fort, während die beidenandern nur kurze Zeit und zwar fast nur im Vereine mit ihren beidenzuletzt genannten Brüdern urkundlich erscheinen. Lucz VI. zu Winter-6tein war, wie wir oben bereits gesehen haben, wahrscheinlich schon zuEnde des Jahrs 1365 gestorben, da Bitter Arnold Judemann undHermann von Boineburg den Antheil am Schlosse Brandenfels, mitwelchem sie am Freitag vor Lichtmess 1366 von den Landgrafen belehntwurden „von dem Edeln Friedrich von Wangenheim vnd feiiger ge-„dechtnuzz Luczen fins bruder Kinder" erkauft zu haben bekennen, undscheint damals nur der älteste erwachsen gewesen zu sein.
Diesen
20. Friedrich VII. (1366—1381)finden wir wenigstens 1367 am Abend vor Laurentii (7. August) alleinauftretend, als es sich um Bestätigung des Vertrags handelte, mittelstdessen das Kreutz-Kloster zu Gotha von dem gestrengen Mann Conradvon Boilstedt eine jährliche Rente von einer Mark Silbers aus dritte-halb Hufen Landes zu Westhausen für 10 Mark wiederkäuflich erwarb,wobei Friedrich von Wangen heim als Lehnherr erscheint, ohne wei-