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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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VIII. Gener. 19. Friedrich VI. 13711380.

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Ritters Conrad Fuchs, deren Namen Katharina wir später 1387 ken- vm.oe-

A 1 ner&tion.

nen lernen, für sich und ihre an Apel von Seebach verheirathete Toch-ter an den Besitz von Wangenheini erhoben hatten, nicht anerkannten.Die Ehefrau des Ritters ConradFuchs, Katharina, war demnach ohneZweifel eine geborne von Wangenheim, und glauben wir nicht zuirren, wenn wir sie für eine Schwester des letztverstorbenen FriedrichsVI., und also für die Tochter des Edeln Herrn Friedrichs IV., desRitters und Marschalls annehmen, unddie Kinder von Wangenheimden Got gnedig fy" von welchem derTheil Wangenheim" an sie ver-erbfällt sein sollte, ihres Bruders Kinder gewesen waren. Denn der An-nahme, dass sie selbst eine Tochter Friedrichs VI. gewesen, steht ein-mal entgegen, dass dieser jedenfalls bei jungen Jahren gestorben, dieKatharina, des Kitters Conrad Fuchs Ehegenossin, aber schon eineerwachsene und an Apel von Seebach verheirathete Tochter besass,und ferner dass nach dem weitern Inhalt des zwischen ihrem Schwieger-sohn Apel von Seebach und den Landgrafen Friedrich und Baltha-sar geschlossnen Vertrags, der den Wintersteiner Gebrüdern von Wan-genheim wieder abzugewinnende Theil der Herrschaft W angenheim,zwischen Apel von Ebeleben einerseits und ihr mit ihrer Tochter an-drerseits gleich getheilt werden sollte, woraus gefolgert werden dürfte,dass Apel von Ebeleben gleiche Ansprüche wie Katharina Fuchsbesass, welche auf gleichem Grunde, also darauf beruheten, dass entwe-der Apel von Ebelebens Mutter, oder was wahrscheinlicher seine Ehe-frau auch eine geborne von Wangenheim und die Schwester der Ka-tharina war. Da nun von einer Verpfändung des Schlosses Wangen-heim (Winterstein'scher Hälfte) an Apel von Ebeleben uns um dieseZeit nichts bekannt geworden ist, so möchte sein in der Urkunde erwähn-ter Besitz vielleicht am natürlichsten dadurch sich erklären, dass er beimfrühen Tode seines Schwagers Friedrich VI. von Wangenheim, wel-cher das halbe Schloss Wangenheim von seinem Vater ererbt hatte, dieVormundschaft über dessen unmündigen Kinder als nächster Verwandter(angeheirateter Oheim) übernahm, da sein ebensonaher Schwager Con-rad Fuchs weit ab in Franken zu Hause war. Als die Kinder nununmündig starben, nahm er ihre Güter, als auf seine Frau vererbfälltesAllodium in Besitz; die nächsten Wangenheim'schen Agnaten die Ge-brüder in Winterstein, Lutzens des VI. Söhne, aber erkannten diesecognatische Erbfolge nicht an, und setzten sich mit Gewalt in den Besitzihres Stammschlosses Wangenheim. Der aus dem Besitze entsetzte Apelvon Ebeleben zog nun seine Schwägerin Katharina und deren Schwie-gersohn Apel von Seebach mit in diese Händel, und der letztere er-wirkte, dass Landgraf Friedrich der Strenge (welcher damals noch lebte,und als Herr der Pflege Coburg sich vielleicht speciell für Bitter Con-