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II. Buch. Erster Abschnitt.
vHi.Ge- UIU i Apel und seines anscheinend ältesten Sohns des bei Aufsig 1426
neration. r-i
gefallenen Ritters Jacob von Wangenheim beide Söhne Claus undHans seine noch jungen minderjährigen Enkel.
Von den weiblichen Mitgliedern des Stammes Wangenheim in die-ser Generation haben wir oben bereits der
Katharinaerwähnt, welche 1390 als Ehefrau des Lippolds von Hanstein ge-nannt wird (Reg. 132 b der I. Sammlung).
b. Der Stamm "Winterstein.Wir haben früher gesehen, dass in dieser achten Generation der Win-tersteiner Stamm aus Friedrich IV., dem Sohn des Marschalls Frie-drich IV., und aus dessen Bruders-Söhnen Friedrich VII., Lucz VIII.,Apel III. u.Friedrich VIII. bestand, und wollen nun beibringen, wasüber die fünf Vettern und Brüder aus den Urkunden feststeht, indem wiruns zunächst zu
19. Friedrich VI. 1371-1380
den Sohn Friedrichs IV. wenden, über den uns jedoch nur wenig Nach-richten übrig geblieben sind.
Im Jahre 1371 haben wir ihn neben seinem Vater genannt gefunden(Reg. 109 der IL Sammlung) und in gleicher Weise erwähnt dieser inder Urkunde vom Dienstag nach Palmarum 1375 (Reg. 133 der I. Samm-lung) der Zustimmung seines Sohns und seiner übrigen Erben mit denWorten ,,mit wiffen und guten willen Fritzen mines fons vnde anderminer erben". Aus dem Archive für die Sächsische Geschichte Band III,p. 135 ersehen wir, dass Friedrich von Wangenheim in dem vomMarkgrafen Wilhelm 1384 gegen den Sternerbund aufgebotnen Heeremit 4 Lanzen gsdient hat, und müssen wir annehmen, dass dieser Dienstals Lehndienst von Winterstein, welches mit 4 Ritterpferden verdientwurde, geleistet ist, und nicht Friedrich VI., welcher bereits verstorben,sondern Friedrich VIII. Luczens VI. Sohn es war, welcher diesen Lehn-dienst leistete. Von weitern Handlungen dieses Friedrich VI. sind bisjetztkeine Nachrichten auf uns gekommen, und lernen wir nur aus der Urkundevom Sonntage vor Elisabethen-Tage (19.Novbr.) 1380, dass sein Theil amSchlosse Wangenheim in den Besitz des Apel von Ebeleben gekom-men war, dass aber die Wintersteiner Brüder Friedrich VII. und LuczVIII. nach seinem und seiner noch sehr jungen Kinder bald erfolgten Ab-leben, diesen Apel von Ebeleben aus dem Besitze des Schlosses ge-setzt, und sowohl seine Ansprüche als diejenigen, welche die Gattin des