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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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II. Buch. Erster Abschnitt.

vm.Ge-(j en J anre begegnen, wo die Besitzungen des Klosters Catlenburg ge-plündert und das Dorf Berka bei Catlenburg am 27. October 1393niedergebrannt wurde, war offenbar kein blosser Raubzug gegen diesesKloster, wie man ihn den bei der Sache mit betheiligten stets zur We-gelagerung geneigten Herren von Heldrungen sonst wohl zutrauenkönnte. Dagegen spricht ausser der Betheiligung so vieler edler Herrenund Ritter, worunter wir die nächsten Räthe und Heimlichen des Land-grafen, namentlich Graf Friedrich von Beichlingen und den land-gräflichen Hofmeister Ritter Dietrich von Bärwalde finden, besondersder Umstand, dass auch die Städte Gotha, Salcza, Eisenach, Creuz-burg und Weissensee als Mittheilnehmer an dem Zuge vor dem päbst-lichen Stuhle verklagt werden (Reg. 134 der I. Sammlung, wo die ge-sammten von 1395 bis 1398 verhandelten Process-Akten mitgetheilt sind).Wir gehen darum gewiss nicht fehl, wenn wir annehmen, dass die hierzur Klage Veranlassung gebende Beschädigung des Klosters Catlenburgnur gelegentlich bei einer grössern kriegerischen Unternehmung des Land-grafen stattfand, wie solche im Leben Landgraf Balthasars nicht seltenund welche die finanziellen Kräfte desselben über die Maassen in Anspruchnahmen und Verlegenheiten bereiteten, aus denen er und seine Räthe undNickel List sein Kammermeister sich nicht anders zu ziehen wussten,als durch Anleihen, wofür Schlösser und Güter in Pfandschaft gegebenwurden, oder wofür seine ritterlichen Umgebungen Bürgschaften übernah-men , welche oft auch neben den Verpfändungen noch stattfanden, unddie Quelle zahlloser Verwicklungen, Selbsthülfen und Fehden wurden.So finden wir denn auch 1394 am Montage nach Palmarum unsern Frie-drich den Aeltern zu Gotha, unter den ritterlichen Bürgen, als derLandgraf sich zu einer Schuld von 400 Schock Freiberger Groschen ge-gen die Gestrengen Fritsche von Wertirde (Werthern?) und Thilovon Seebach bekennt (Regeste 148 der IL Sammlung) und werden ihmnoch öfter bei ähnlichen Gelegenheiten begegnen.

Jetzt war auch die Zeit gekommen, wo die Herren von Wangen-heim, schon seit Generationen in die Dienste der Landgrafen verstricktund in manchfaltiger Weise durch Lehn- und Pfandschaften wie durchHofdienste ihnen verbunden, dem Streben derselben, ihre Landeshoheitdurch Ausdehnung ihrer Lehnsherrlichkeit und Ausmerzung der nur sehrsporadisch in Thüringen noch bestehenden freien Herrschaften zu befesti-gen, nicht länger widerstehen konnten, und auch den letzten Rest ihrerdynastischen freien Herrlichkeit, ihre freie Herrschaft Wangenheim,aufgeben und dieselbe von den Landgrafen zu Lehn nehmen mussten.Ueber die Art und Weise wie solches zu bewerkstelligen, scheint aberkeine Einigkeit unter den Vettern geherrscht zu haben, und die durch dieEinigung und den Burgfrieden vom 5. October 1389 nochmals zuletzt an-