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VIII. Gener. 18. Friedrich V. 1377—1431.
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erkannte und bestätigte Zusammengehörigkeit des altväterlichen Stamm- viii.q«.eitzes beider Stämme wurde dadurch zerrissen und gelockert, dass wäh-rend die Wintersteiner Vettern ihre Hälfte an Wangenheim demMarkgrafen Wilhelm dem Aeltern aufliessen, und als Lehn von diesemwieder empfingen, Friedrich V. der Aeltere seine Hälfte dem Landgra-fen Balthasar vor gehegtem Gerichte zu Wangenheim in Gegenwartseiner ehelichen Wirthin, Frau Jutte, und unter Zustimmung seiner Er-ben aufgab, und, wie der Lehnbrief besagt, nachdem der Landgraf sol-ches über Jahr und Tag besessen, nun am Dienstag vor S. Kiliani (8.Juli) 1395 sein Schloss, welches bis dahin, wie der Lehnbrief sagt, sein„recht, frei, eigen Erbe" gewesen, als landgräfliches Lehn zurück em-pfing, mit Anweisung eines Jahrgelds von 6 Schock Groschen aus den Ren-ten der Stadt Gotha (Reg. 152 der II. Sammlung).
In dieser Verschiedenheit der ersten Oblation der Lehnsherrschaftüber die beiden Hälften der Herrschaft Wangenheim an die beidenlandgräflichen Brüder Balthasar und Wilhelm dürfte nun auch dernächste Grund zu finden sein, dass beide Stämme Wangenheim undWinterstein sich gegenseitig die gesammte Hand an ihren Antheilennicht gewahrt haben, und wenn gleich noch am Ende des 15. Jahrhun-derts der an Bernhard v. Wangenheim ertheilte Lehnbrief den Win-tersteiner Vettern eventuelle Successionsrechte zuspricht, so geriethendiese doch in Vergessenheit, und war dadurch die Möglichkeit abgeschnit-ten, der im Laufe des 18. Jahrhunderts eingetretenen Veräusserung dersämmtlichen Stammgüter des Stammes Wangenheim entgegen zu treten.
Unser Friedrich V. der Aeltere, von nun an auch in Beziehungauf Wangenheim landgräflicher Vasall, erscheint jetzt zunächst in einerUrkunde vom 11. Novbr. 1395, wodurch der Landgraf ihn und Apel v.Ebeleben zu Vormündern für die Kinder Eckards von Gottern be-stellt, da sie beide, nach Ablehnung der Vormundschaft von Seiten dernächsten Verwandten Tile und Richart von Seebach und DietrichGoldacker, nun die nächst berufenen Freunde der Kinder waren; wiedie Verwandtschaft der Kinder zusammenhing ist nicht näher zu ermitteln,Friedrich von Wangenheim und Apel von Ebeleben waren aberwahrscheinlich Geschwister-Kinder, da Frau Uthe, Friedrichs Mutter,eine geborene von Ebeleben war, vielleicht war des verstorbenen Eck-ard von Gottern Mutter auch eine von Ebeleben, und Frau UthensSchwester (Reg. 154 der IL Sammlung). Als Landgraf Balthasar imfolgenden Jahre am 5. Januar 1396 von seinem Hofmeister Ritter Diet-rich von Bärnwalde und dessen Bruder Balthasar das Schloss Ge-besee für 400 Mark Silbers erkaufte, finden wir Friedrich den Ael-tern v. Wangenheim wieder unter den zahlreichen Bürgen des Land-grafen, zu denen diesmal auch Heinrich von Erffa, der neuerworbene
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