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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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II. Buch. Erster Abschnitt.

vin. Ge- sollten allwöchentlich vier Messen vor dem St. Gang'loffs Altar, der unter

neration. ^

der Orgel in der Kloster-Kirche stand, gelesen und dazu ein eigner Ka-pellan angestellt werden. Die hierzu bestimmten Güter waren ein ihmdurch den Tod des Hermann Prusze (welcher dem Burgmannen-Ge-schlechte der Schaff angehörte) ihm heimgefallnes Lehn, welches er, als.bald hernach die Aebtissin Agnes (eine geborne Princess von Hessen)von den Wangenheim'schen Vasallen Appel vonHocheim und Fritzund Appel, dessen Söhnen, noch einen Sattelhof in Wangenheim mit31/4 Hufen Land, einem Pfund Geldes ewiger Erbzinse und 30 AckerHolz in der Schnepfenhart für 52 Mark Silbers Eisenacher Währung er-kauft hatte, gleichzeitig mit diesen Lehnstücken von allem Lehnsverbande,in Uebereinstimmung mit seinen Wintersteiner Vettern, befreite und demKloster vor seinem Mannengerichte zu Wangenheim als freies Eigen-thum überwies (Regeste 130 der IL Sammlung. In beiden Urkundenheisst er im Gegensatze zu dem Wintersteiner Friedrich zuerst derAelterej. Ueberhaupt scheint das Katharinen-Kloster zu Eisenach sichseines und des ganzen Wangenheim'schen Geschlechts besonderer Gunsterfreut zu haben, denn schon im Jahre 1388 finden wir ihn wieder, woer den Verkauf von 21/2 Hufe Landes und 2'/2 Acker Wiesen zu Hocheimgenehmigt, welche der Bürger Härtung Jans von den WintersteinerHerren von Wangenheim, denen sie von dem Gestrengen Strigerund dem seligen Hans Marschalk heimgefallen waren, für 50 SchockEisenacher Währung an die Aebtissin Agnes von Hessen und an dasSt. Katharinen-Kloster verkauft (Reg. 138 der IL Sammlung).

1389 am Dienstag in der gemeinen Woche (diegemeine Woche"war die Woche nach Michaelis, und fiel 1389 dieser Dienstag auf den 5.October) finden wir ihn mit seinen Vettern des Stammes Wintersteinbei Aufrichtung eines Burgfriedens für das feste Haus Wangenheim,worin sie zugleich mancherlei Bestimmungen über ihren gemeinschaftlichenBesitz treffen, und sich ein gegenseitiges Verkaufsrecht zugestehen (Reg.131 der I. Sammlung, wo auch der Inhalt der Urkunde näher analy-sirt ist).

Im Jahre 1391, Donnerstag nach Lätare (Reg, 133 der I. Sammlung)und im Jahre 1392 Dienstag vor Pfingsten (Reg. 141 der IL Sammlung)begegnet er uns nun das erste Mal als Zeuge in einer ReinhardsbrunnerUrkunde neben den beiden Luczen von Varnrode, das andere Malals Bürge für Landgraf Balthasar bei Einlösung des Schlosses Tref-furt, welches für 220 Schock Groschen an Heinrich v. Rodenbergversetzt war, als Friedrich oder Friczsche von Wangenheim genanntvom Haine, dem es bisher nicht gelingen wollte einen sichern Platz in derGenealogie des Geschlechts anzuweisen. Die Urkunde vom Dienstag nachJubilate 1404 (Reg. 195 der IL Sammlung) löst aber den Zweifel voll-