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II. Buch. Erster Abschnitt.
V 'ration' Siegel ^ er Urkunde ist aber dasselbe, welches Friedrich IV. 1369 ge-brauchte mit schreitendem Hund (Heg. 122 der I. Sammlung).» Hatte Friedrich IV. von Wangenheim sich seit 1366, wie wir
gesehen haben , aus dem öffentlichen Leben immer mehr zurückgezogen,so können wir auch nicht nachweisen, in wie weit er noch bei den man-cherlei Händeln und Fehden, welche die jungen Landgrafen von Thürin-gen in jener Zeit auszufechten hatten, persönlich thätig war, glauben aber,dass er den Ritter- und Reiterdienst seitdem immer mehr seinem SohneFriedrich VI. und den Söhnen seines Bruders Lutz, Friedrich VII,und Lutz überlassen, und sich meist in Eisenach in seinem Lebtags-hause aufgehalten hat. Ganz scheint er sich aber dem Dienste der Land-grafen nicht entzogen zu haben, denn wenn wir am Sonnabend nach Viti(15. Juni) 1374 zu Weimar, als die Landgrafen Friedrich, Balthasarund Wilhelm dem Martini-Kloster zu Erfurt 14 Erfurter Malter Kornund Gerste von 7 Hufen zu Nermsdorf wiederkäuflich überlassen, denEdlen er Friderich von Wangeheym unter den Zeugen finden, so müssenwir unsern Friedrich IV. darin erkennen (Nro 114 der IL Sammlung),wie er denn auch Ostern 1375 bei den Landgrafen zu Gotha sichbefindet, wo er am Dienstag nach Palmarum dem Berld Trippel zu Son-neborn einen Hof und eine halbe Hufe Landes, welche dieser von Ku-nemund von Valcken erkauft hat, „mit Wissen und guten Willen sei-„nes Sohns Fritz" zu freiem Erblehn verleiht (Reg. 123 der I. Samm-lung), und am Ostermontage mit Friedrich von Schönburg Herrn zuGlaucha, Friedrich von Polenz und Nicolaus von Köckeritz,sämmtlich Ritter, zeugt, als die Landgrafen 400 Schock neue Groschenvon dem Rathe und der Stadt Gotha leihen (Nro. 115 der II. Sammlung).Spätere Nachrichten von ihm finden sich nicht, und müssen wir daher umdiese Zeit ungefähr seinen Tod als eingetreten annehmen. Dass er ver-heirathet gewesen, und einen erwachsenen Sohn gleiches Namens Frie-drich hinterlassen, lehren uns die Urkunden, welchem Geschlechte aberseine Gemahlin angehört hat, darüber fehlt uns die Kunde. Das Wenige,was wir über den Sohn wissen, ist bei der Schildrung der folgenden 8.Generation beizubringen.
Wir gehen nun zu Lucz VI., Alberts IL zweiten Sohn, und Bru-der des Marschalls Friedrich IV. über.
17. Lucze VI., oder Lug. (1340—1365).
Wir nennen ihn den sechsten, weil wir ihn für älter als seinen gleich-namigen Vetter vom Stamme Wangenheim halten müssen, da in derUrkunde vom 16. October 1349, wo beide Vettern, neben dem alten Frie-drich 111. und unseres Lucz Bruder Friedrich auftreten (Reg. 100 derI. Sammlung), jener Lucz (Luczens Sohn) der jüngere genannt wird,