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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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II. Buch. Erster Abschnitt.

vii. Ge- ausser einem Haus und Hof im Dorfe und circa 43 Acker in den drei

neratiou.

Feldern der Dorfsflur auch an jährlichen Zinsen 19 Schilling Pfennige, 2Gänse, 19 Hühner und 1 Lammsbauch von 8 benannten Censiten zu Son-neborn und Eberstedt betrug, und aller Wahrscheinlichkeit nach Wan-genheim'sches Lehn, jedenfalls aber ihm als Gerichtsherrn unterworfenwar, da die Verkäufer den Käufer ihren Herrn nennen. Daraus dass denVerkäufern der lebenslängliche Niessbrauch der Güter verblieb, dürfte zuschliessen sein, dass das Ehepaar kinderlos war. (Regeste 117 der I.Sammlung).

1369 am 8. Tage nach St. Dorethentage (den 14. Februar) befreiteFriedrich von Wangenheim das Haus oder die Herberge, welche dasAugustiner Kloster zu Gotha in Sonneborn besass, von allen Abgabenund bedingte sich dagegen nur die Abhaltung zweier wöchentlicher Seel-messen von Seiten der ehrwürdigen Väter aus, die eine für die lebendenMitglieder seiner Familie, dass sie Gott friste an Leib und Seele, anGut und an Ehren, die andere für die Seele aller Vorfahren, die vonhinnen geschieden, dass Gott sie zu seiner ewigen Ruhe nehmen möge(Nro. 105 der IL Sammlung).

Am Sonntage Jubilate desselben Jahrs überliess er 120 Acker Waldam Kramberge, welche bis dahin Henz Kalwe und Henz WersingBürger zu Gotha von ihm zu Lehn gehabt hatten, unter Vorbehalt einesjährlichen Zinses von 18 Schillingen an das Kreutz-Kloster zu Gotha(Nro. 106 der IL Sammlung).

In Wolfsbehringen hatte Ritter Friedrich IV. von Wangen-heim dem Bürger Johann von Friemar einen jährlichen Zins von 14Schillingen Eisenacher Pfennige, welcher von 2 Hufen, welche Johannvon Friemar selbst besass, und von einer halben Hufe und dem Hofedes Heinczmann erfolgte, für 3 Mark Silber wiederkäufiich versetzt.Dieses Wiederkaufsrecht übertrug er mittelst Urkunde vom Sonnabendnach St. Bartholomei-Tage (24. August) 1369 an den Dechant und dasCapitel Unsrer Lieben Frauen-Kirche zu Eise nach (Nro. 107 der II.Sammlung).

Am 16. Maerz 1370 befreite er gleich wie er vor einem Jahre dieHerberge der Augustiner zu Gotha in Sonneborn befreit hatte, aucheine halbe Hufe Land in Sonneborner Flur, welche früher HeidenreichKoch besessen hatte, und die nun dem Heiligen Kreutz-Kloster zu Go-tha gehörten, von allen Geschoss, Bete und Diensten und behält sich undseinen Erben nur vor, diese Exemtion für 2tyj Mark löthigen Silberswieder vom Kloster zurückzukaufen (Regeste 119 der I. Sammlung).

1371 am Sonntage vor dem zwölften Tage (Epiphanias 6. Januar)genehmigte er als Üboreigenthümer den Verkauf derjenigen 2 Hufen Lan-des in Brüheim, welche er im Vereine mit seinem Oheim Friedrich