Druckschrift 
Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
Entstehung
Seite
243
Einzelbild herunterladen
 

H

VII. Gener. 16. Friedrich IV. 13361375.

143

landeräflichen Voigte, Schultheissen und Amtleute ihnen überwiesen und VI1 - Ge "

D ° noration.

versprochen, dass der Kanzler ohne ihr Wissen und Willen keinerlei Ver-schreibung unter landgräflichem Siegel ausfertigen solle. Wenn sie nachabgelegter Rechnung über Gewinn und Schaden, noch rechtliche Forde-rungen zu machen hätten, so wollten die Landgrafen ihnen dafür gerechtwerden (Kro. 86 der II. Sammlung).

Bei dem Umfange der den beiden Vertrauens-Männern gegebenen Ge-walt, erscheint die Bezeichnung eines Hauptmanns für Friedrich vonWangen heim jetzt wieder erklärlich, und finden wir ihn in einer auszugs-weise in Jovii Schwarzburgscher Chronik gegebenen Urkunde von diesemJahre (aber ohne Angabe des Datums, und mit dem Oheim von Joviusverwechselt) als Hauptmann bezeichnet, während Bernhard Rost alslandgräflicher Marschall genannt wird (JSTro. 89 der II. Sammlung).

In Folge der nach der obigen Urkunde de dato Gotha Dienstagnach S. Viti 1360 getroffenen Anordnungen sehen wir nun auch im fol-genden Jahre 1361 am Montage nach Marcitag (25. April) als die Land-grafen das Dorf Hausen für 60 Mark an den Gothaischen BurgmannHeinrich von Siebeleben verpfänden, unsern Friedrich IV. v. Wan-genheim und Christian v. Witzleben bei Ausstellung der Urkunde(Uro, 90 der II. Sammlung) als Zeugen, und als am Dienstag nach Pfing-sten die Landgrafen von den Erfurter Bürgern Budolf, Diezel undFriz Vitzthum 300 Mark Silbers Erfurter Währung leihen, treten Frie-drich von Wangenheim, Otto von Ebeleben und Christian vonWizleben mit als Bürgen ein (Svo. 91 der II. Sammlung).

Fünf Tage vor Michaelis desselben Jahrs verpfändeten Landgraf Frie-drich und Balthasar zur Fortführung des Kriegs gegen Fulda, aberan Friedrich von Wangenheim, den sie ihren Amtmann zu Thü-ringen nennen, Lutz seinen Bruder und Otto von Ebeleben, denOheim derselben, die Aufkünfte der Stadt Salza für fernere 200 MarkSilbers. Da diese Beten- und Pfennigzinse von Langensalza schon1359 für 250 Mark den Gebrüdern v. Wangenheim überwiesen waren,welche binnen der verflossenen 2 Jahre gewiss noch nicht vollständig ge-tilgt waren, so erscheint dieses einfach als eine Verlängerung der Ver-pfändung von Langensalza, dessen Aufkünfte durch die Verschreibungd. d. Gotha Dienstag nach Viti 1360 als bereits versetzte nicht mit ge-troffen waren (Nro. 86 der II. Sammlung).

Auch während des Jahrs 1362 dauerten diese Pfandverhältnisse nochfort, denn als die Landgrafen von Herrn Tarnen von Haldek am 4.Decbr. 1362 die Mühle zu Walwitz für 400 Schock breite Groschenkauften, verbürgten sich Friedrich von Wangenheim, Otto vonEbeleben mit für diese Kaufgelder (Nro. 95 der IL Sammlung). Vor-her aber finden wir unsern Friedrich v. Wangenheim am Montage

16 f