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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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II. Buch. Erster Abschnitt.

vii. Ge- ; n Meissen, sowie durch Verleihung der heimgefallenen Salzaschen Be-

noration.

Sitzungen innerhalb der Herrschaft Wangenheim, ihre Schulden gegendie Herren v. Wangenheim theilweise berichtigt hatten. Jetzt erfolgteam 13. Juli 1359 zu Gotha eine weitere Abrechnung, mittelst deren dielandgräfliche Schuld (jedoch mit Ausschluss des durch die BreitenbacherFehde veranlassten noch nicht liquiden Aufwands) an die beiden BrüderFriedrich IV. und Lutz VI. von Wangenheim auf 350 Mark Sil-bers verglichen wurde, davon wurden nun 250 Mark auf die Bete- undPfennigzinse der Stadt Salza angewiesen, für die übrigen 100 Mark aberdie Dörfer Berka und Bischofs rode wiederkäuflich überlassen, welchesie jedoch vorher erst von Hans und Hermann von Creuzburg, de-nen diese Dörfer versetzt waren, hatten einlösen müssen (Nro. 84 der II,Sammlung).

Der inmittelst am 20. August 1359 eingetretene Tod der alten Länd-gräfin Elisabeth, der seit der Treffurter Fehde dankbaren Gönnerin desWangenheim'schen Geschlechts, änderte in den Beziehungen Frie-drichs IV. zu den landgräflichen Brüdern nicht das Geringste. Gleichnach der Beisetzung der Leiche der Landgräfin finden wir ihn am Sonn-abend nach Egidii (den 1. Septbr.) gegenwärtig als Bitter Fritz v. He-ringen, welcher als Freund und wahrscheinlich auch als Verwandter denWangenheimer Vertrag vom Gründonnerstag 1359 mit vermittelt hatte,von den Landgrafen mit dem Tennisberg (Tenneberg?) belehnt wurde(Hro. 85 der IL Sammlung).

Die Landgrafen wurden nun zunächst mit den Städten Erfurt, Mühl-hausen und Nordhausen wegen Kindelbrück und Graf Hermannvon Beichlingen in Fehde verwickelt und kaum war diese beseitigt, sobegann im Verein mit Landgraf Otto dem Schützen von Hessen 1360der hartnäckige Kriegszug gegen den Abt von Fulda und die räuberischeFuldasche Bitterschaft, deren Ausgang aus der Thüringenschen und Hes-sischen Geschichte bekannt ist. Die Rüstungen dazu erforderten grosseAnstrengungen, und wurden von Seiten der drei Landgrafen dem EdelnFriedrich IV. von Wangenheim und dem Ritter Otto von Ebele-ben übertragen, welche dabei Lutz VI. v. Wangenheim, FriedrichsBruder, Dietrich und Friedrich von Ebeleben, Ottos Söhne, undihre Vettern Lutz und Apel von Ebeleben zuzogen. Mittelst Urkundevom Dienstage nach S. Viti (15. Juni) 1360 überwiesen die Landgrafen,nach Abhaltung einer Berathung mit allen ihren alten und neuen Räthenfalle vnfirs valers vnd vnfern heimelichenj zu Gotha, an Friedrich t.Wangenheim, Otto von Ebeleben und Christian von Wizlebensämmtliche Aufkünfte des Landes, mit Ausschluss der Münze zu Frei-berg und der Bergwerke, welche die Fürsten sich zu eigener Dispositionvorbehielten, zur Bestreitung der Kriegs-Kosten und wurden auch alle