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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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VII. Gener. 16. Friedrich IV. 13371375.

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TL Sammlung). Am Sonnabend nach Mariae Würtzweih (15. August) VIL Ge "

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desselben Jahrs zeugte der Marschalk in einer Reinhardsbrunner Urkundeüber einen Waldtausch (Reg. 109 der I. Sammlung) und gleichfalls ineiner andern zu Gotha ausgestellten Urkunde, mittelst deren LandgrafFriedrich eine Schenkung von 10 Mark löthigen Silbers für den St. Jo-hannis Altar im Katharinen-Kloster zu Eisen ach documentirte, zu Seel-messen für seinen Grossvater Landgraf Friedrich mit der gebissenenWange (Nro. 82 der IL Sammlung).

1358 am Donnerstag nach Ostern als die Landgrafen bezeugten, dassdas Kloster Reinhardsbrunn bei dem vorigjährigen Waldtausche dochdie Pfarre zu St. Blasienzelle für sich behalten solle, war der EdleFriedrich v. Wangenheim wieder an erster Stelle vor dem HofrichterChristian von Witzleben und dem Canzler Heinrich von Kothe-witz Zeuge, und wenn der folgende Zeuge Arnold Judemann Bav-meister genannt wird, so war er dies wohl auf der Wartburg, da erjetzt auch öfter unter den Geheimräthen (Heimlichen) vorkommt, Ulrichvon Tenstedt wird als Marschalk genannt, und bekleidete dieses Amtwohl bei einem der Jüngern Landgrafen Balthasar oder Wilhelm (Reg.111 der I. Sammlung).

In diese Zeit wird auch die nicht datirte Urkunde fallen, wonachder Marschall Friedrich v. Wangenheim in der Streitsache zwischendem Dechanten Dietrich von Goch sammt dem ganzen Dom-Capitel zuMeissen mit Friczold von Polenz zum Schiedsrichter erwählt war(Uro. 87 der IL Sammlung), denn von jetzt an finden wir unsern Frie-drich nicht mehr als Marschalk bezeichnet, wenn er auch unter denßäthen des Landgrafen noch fortwährend den vornehmsten Platz einzu-nehmen pflegt. Er scheint vielmehr von nun an wieder als Hauptmannund Voigt über das Thüringerland gesetzt zu sein, wozu vielleicht dievielfältigen Fehden, in welche die Landgrafen seit 1358 verwickelt wa-ren, die Veranlassung geben mochten. Schon bei Lutz VIL, dem Stamm-halter des Stamms Wangenheim in dieser Generation ist des Vertragsund Burgfriedens ausdrücklish gedacht worden, welcher am Gründonners-tag 1359 zwischen ihm und den beiden Wintersteiner Brüdern FriedrichIV. und Lutz VI. errichtet war, und ist dessen Inhalt und Bedeutungfür die fernere Geschichte der Entwicklung der Familien-Verhältnisse her-vorgehoben. Wir führen denselben jetzt nur als eine Kunde dafür an,dass Friedrich IV. sich um diese Zeit auf seinem väterlichen Erbe auf-hielt, und anscheinend auch noch in weiterer Beziehung seine Vermögens-Terhältnisse wie die seines Bruders Lutz, welche im Dienste der Land-grafen bedeutend verwickelt waren, zu ordnen hatte. Wir haben früherbereits erwähnt, in welcher Weise die Landgrafen durch Ueberweisungihrer Besitzungen in Brühe im und Verpfändung des Dorfs Ebersbach

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