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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
Entstehung
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VII. Gener. 16. Friedrich IV. 13371375.

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Das Jahr 1354 brachte eine Aendrung in der Stellung Friedrichs vrr - a °-

neration.

IV. beim Landgrafen Friedrich dem Ernsthaften hervor, indem dieserihn an des Thimo von Koldicz Stelle zu seinem Marschall und nachder damaligen Einrichtung also zum Vorstand des Geheimraths wie desHofes ernannte. Am Sonntage üculi stellten Friedrich von "Wangen-heim Marschalk Christian von Witzleben Hofrichter und Heinrichvon Kothewioz C'anzler einen gemeinschaftlichen Revers aus, wonachsie bekennen, ihrem lieben gnädigen Herrn dem Markgrafen Friedrichzu Meissen nach Rath und auf Bitte ihrer lieben gnädigen Frau Eli-sabeth Landgräfin zu Thüringen einen rechten Eid auf das Kreutz undandere Heiligthünier ohne alle Arglist geschworen zu haben, dass sie ihmgetreu und recht dienen und rathen wollen, wo und wie sie immer kön-nen, so lange sie nach der ihnen ertheilten Bestallung seine Räthe undDiener sein würden. * Davon wollen sie sich durch keinerlei Furcht, Freund-schaft, Gabe oder Vorliebe abhalten lassen, auch unterwerfen sie sich denweitern Folgen, wenn einem von ihnen Untreue oder Benachtheiligung derHerrschaft vorgeworfen, und mit Rath der Frau Landgräfin, so langediese lebe, oder sonst nach Rath der Markgräflichen Räthe und Burgmän-ner einer von ihnen einer Eidesverletzung überwiesen würde, dann mögeder Herr nach Recht mit ihm verfahren, und- ihm sein Amt abnehmen.Würden sie aber, durch Gefangenschaft, Krankheit oder andere ehehaf-tige Noth an der Ausübung ihres Amts behindert, so solle der Markgrafihnen das Amt abnehmen, sie seiner Dienste entlassen, und sie allerSchuld und Schadens überheben, in die sie um ihres Herrn willen gera-then sein mögten. (Reg. 73 der IL Sammlung).

Alle drei finden wir in ihrer Function als Geheimräthe des Mark-grafen wieder, als sie am 12. Decbr. desselben Jahrs 1354 von Gothaaus den Pfarrer von Tungeda Herrn Johannes nach Nordhausenschicken, um von dortigen Rathsmeistern und Bürgern 30 Mark Silbersund 30 Goldgulden abzuholen, welche die Stadt dem Markgrafen verschul-dete, und da das Schreiben zugleich als Quitung gefasst und im Archiveder Stadt Nordhausen aufbewahit ist, so unterliegt es wohl keinemZweifel, dass der Tungedaer Pfarrherr sich seines Auftrags mit Erfolgentledigt hat. (Nro. 74 der IL Sammlung). Nach einer vom Geheim-Rath v. Weber zu Dresden mir gewordenen Notiz wird Friedrich IV.auch noch in einer nicht näher bezeichneten Urkunde im Dresdener Ar-chive vom 16. Februar 1354 als Friedrich der Jüngere bezeichnet, wo-nach man annehmen darf, dass damals der alte Friedrich III. nochgelebt.

Am 6. Januar 1355 bezeugt er als Marschalk zwei Urkunden, wo-durch die Land- und Markgrafen Friedrich und Balthasar für sichund Namens ihrer Brüder Ludwig und "Wilhelm dem Bischof zuMeis-