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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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VII. Gener. 16. Friedrich IV. 13371375.

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mehr den Vicar des Pfarrers) zu Sonneborn Hermann von Rustele- vn - , öe-

neration

ben verkaufte (Regeste 56 der II. Sammlung).

Wo er sonst in dieser Zeit mit seinem Oheim Friedrich III. ge-meinschaftlich gehandelt hat, namentlich bei dem Familien-Verträge vom16. October 1349 haben wir oben bereits gesehen.

Nach Landgraf Friedrich des Ernsthaften Tode am 2. Febr. 1349,wo sich die alte Landgräfin Elisabeth für ihre noch so sehr jungen En-kel die Landgrafen Friedrich, Balthasar, Wilhelm und den demgeistlichen Stande gewidmeten Ludwig der Landes-Regierung, wie esaus vielen Urkunden hervorgeht, wieder umsichtig und kräftig annahm,scheint dieselbe sich auch hauptsächlich auf die treuen Dienste des Wan-genheim'schen Geschlechts für ihr Haus gestützt zu haben, und währendThimo von Kolditz auf ihre Veranlassung als Marschall mit der Lei-tung der gesammten Regierung und des Hofs der jungen Landgrafen be-traut wurde, scheint der alte Friedrich III. von Wangenheim in sei-ner Stellung als landgräflicher Voigt in Thüringen verblieben, sein NeffeFriedrich IV. aber bald in gleicher Eigenschaft nach Meissen geschicktzu sein, wo wir ihn wenigstens von 1351 an in dieser Eigenschaft, baldVoigt bald Hauptmann oder capitaneus genannt, thätig finden. Ehe eraber dorthin gegangen, finden wir ihn noch am Mittwoch nach Margare-thentage (13 Juli) 1351 zu Schmalkalden unter den Bürgen des Land-grafen Friedrich des Strengen als dieser seiner Gemahlin Katharinageborene Gräfin von Henneberg Haus und Stadt Weissenfeis mit zu-gehörigen Dörfern und Gerichten zum Leibgedinge verschrieb (Nro. 68IL Sammlung), und scheint dieUebertragung eines achten Theils am SchlosseBrandenfels an Hermann von Treffurt, am Freitage nach Allerhei-ligen 1351 (Nro. 69 der IL Sammlung) vielleicht mit seiner persönlichenUebersiedlung nach dem Markgrafthum Meissen zusammen zu hängen,indem er nun in Brandenfels nicht mehr Burghute persönlich zn leistenim Stande war. Noch einmal in diesem Winter am Mitwoch nach Gre-gori (9. Decbr.) 1351 (wenn das Datum nicht auf den Gregorius Tag am12. Maerz zu beziehen) finden wir ihn in Gotha aber schon bei einemdas Markgrafthum Meissen angehenden Geschäfte, nämlich als Zeuge beider Belehnung des Burggrafen Meynher von Meissen und seines Vet-ters Eerc (Berthold) mit den Vesten Borfsenstein und Seidan (jetztdie Stadt Sei da) (vid. Reg. 102 der I. Sammlung). Dieser Namens derLandgrafen Friedrich und Balthasar ausgefertigte Lehnbrief ist merk-würdigerweise am 14.März 1352 zu Altenburg noch einmal unter demalleinigen Namen des Landgrafen Friedrich ausgefertigt, und wird indieser zweiten Ausfertigung Friedrich von Wangenheim ausdrücklichals Voigt zu Meissen benannt (vid. Nro. 67 der IL Sammlung). Schonvorher am Tage S.Agnes (21. Januar) 1352 erscheint'Friedrich v. Wan-