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II. Buch. Erster Abschnitt.
vn. Ge- (j es e deln Friedrichs III. erfreut zu haben, und durch diesen dazu s:e-
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führt zu sein, sein ritterliches Leben dem Dienste der Landgrafen vonThüringen zu widmen, an deren Hofe wir ihn dann auch in die Ehren-steilen und Vertrauens-Posten seines Oheims nachfolgen sehen.
Zuerst finden wir denselben in der oben bereits mehrfach erwähntenUrkunde vom Tage St. Remigii 1337 genannt, wodurch sein Oheim Frie-drich III. ihm seinen Antheil am Hause Brandenfels abtritt. Aus denspätem Urkunden, welche Brandenfels betreffen, namentlich der Ur-kunde vom Freitag vor Lichtmess 1366 ersehen wir nun, dass auch Frie-drichs IV. Bruder Lucze Antheil an Brandenfels gehabt, und müs-sen wir daraus schliessen, dass auch schon der Vater beider Albert II.neben seinem Bruder Friedrich III. einen Antheil an dieser damals wich-tigen Veste gehabt hat. Waren die Antheile beider gleich, so würdedurch diese Uebertragung von 1337 auf Friedrich IV. 3 / 4 davon über-gegangen sein, während sein Bruder Lutz nur die Hälfte des väterlichenAntheils also 1/4 besass. Der junge Friedrich IV. wurde also durchdiese Uebertragung von Seiten seines Oheims jedenfalls der vorwiegendeund bedeutendste Mitbesitzer unter den Ganerben des Schlosses Bran-denfels.
Im oben bereits erwähnten Lehnbriefe des Landgrafen Friedrich vomThomastage 1340 über das Haus zum Heinrichsberg für den alten OheimFriedrich III. und seine Neffen und Vettern wird gleichfalls ausdrück-lich bestimmt, dass, was die von Wangenheim Theil haben an Bran-denfels, jedenfalls des Landgrafen und seiner Erben offnes Schloss uncVeste gegen jedermänniglich und zu allen Zeiten, jedoch unbeschadet de*mit den übrigen Ganerben von Seiten des v. Wangenheim beschworenenBurgfriedens, sein solle.
Aus den verschiedenen Vereinbarungen und Friedens-Instrumenten vomSchlüsse des Jahres 1342 und Anfange des Jahres 1343, welche den er-sten s. g. Grafen-Krieg in Thüringen beendigten (Nro. 56 der IL Samm-lung und 95 der I. Sammlung), geht nun der bedeutende Antheil, wel-chen die Wangenheim'sche Familie an diesem Kriege auf landgräflicherSeite genommen hatte, genugsam hervor, und wird in der Urkunde vom19. Eovbr. 1342 neben dem Oheim Friedrich III. ausdrücklich Fritz-zin, feins Brudir Sons als der vornehmsten Helfer auf Seiten Friedrichdes Ernsthaften gedacht. Das Nähere hierüber ist schon beim Oheim Frie-drich III. erwähnt.
1346 finden wir ihn als Fridericus junior, dominus in Wangehemgleich seinem Oheim Fredericus senior seinen lehnherrlichen Consens er-theilen, als Ritter Heinrich von Goldbach 5 Malter Pachtfrüchte voneinem Viertelhof'e, welchen Herions bebaute, an den Pfarrer (oder viel-