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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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14. Friedrich III., Friedrich I. Sohn. 1296—1353.

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hing) zeigt, wo die vier Gevettern von Treffurt und Spangenberg VI - G " -

D ' . r neratlon.

dem Stifte Fulda gegenüber auf alle Ansprüche auf Schadens-Ersatz we-gen des Ritts auf Meibom entsagen, und auf 3 Jahre Hülfe jedes Malmit 20 Mann geloben. Wiewohl die von Spangenberg und Treffurtnun in dieser Urkunde ausdrücklich die Landgrafen von Thüringen undHessen ausnahmen, und gegen diese nicht Hülfe leisten wollen, so mussdoch dieser Vorbehalt bald nach dem Verkauf von Vargula vergessen,und wenigstens von den drei Gebrüdern, welche damals in Treffurtsassen, Hermann, Friedrich und Hermann, aus den Augen gesetztsein, denn wir sehen sie schon am Mitwoch in der Osterwoche 1325 Ur-phede schwören und sowohl dem Landgrafen als Graf Günthern vonKefernburg, Herrn Heinrich Reuss dem Voigt v. Plauen, HerrnFriczschen von Wangenheim, Herrn Otten von Vanre, HerrnEberhard von Molsleben, Herrn Dietrich von Siebeleben undHerrn Heinrich von Laucha versprechen, weder dem Landgrafen nochseinen Helfern, namentlich Herrn Heinrich den Voigt von Plauen HerrnFriczschen von Wangenheim und was zu Wangenheim gehört, nim-mermehr Schaden thun zu wollen, noch lebenslang wieder des LandgrafenFeinde werden zu wollen. (Nro. 32 der IL Sammlung). Anscheinend stehtnun mit dieser Urphede der Gebrüder von Treffurt, der landgräflicheLehnbrief in unmittelbarem Zusammenhang, welchen der Landgraf Frie-drich der Ernsthafte am Donnerstage vor Margarethentage (23. Juli) des-selben Jahres 1325 den Gebrüdern Albert und Friedrich von Wan-genheim über die Dörfer Behringen mit allem Rechte, wie es die vonTreffurt besessen und dem Landgrafen willig aufgelassen haben, undüber den Hof zu Hesswinkel ertheilte (Regeste 78 der I. Sammlung).Es waren dieses ohne Zweifel die Thüringenschen Lehne, welche, wiewir oben gesehen haben, nach Hermanns von Brandenfels Tode1305 den Gebrüdern Friedrich und Hermann von Treffurt zu Span-genberg geliehen waren, und welche wahrscheinlich von denen zu Tref-furt sitzenden drei Söhnen des Hermann von Treffurt bis dahin be-sessen waren.

Durch die Entziehung dieser Besitzungen auf welche ihr Vater 1305mit beliehen war, mögen die Brüder Friedrich und Hermann zu Span-genberg Friedrichs v. Treffurt Söhne, sich in ihrem Rechte gekränkterachtet haben, und dadurch zu dem Raubzuge von 1327 besonders an-gestachelt sein, welcher zu der Katastrophe führte, deren Folge dasTreffurt'sche Geschlecht fast zum Untergange brachte.

Diese beiden Brüder von Spangenberg, und nicht einen jener 3 Brü-der Hermann, Friedri ch und Hermann zu Treffurt, welche 1325 dieUrphede geschworen hatten, müssen wir als die 1327 in die GefangenschaftFriedrichs von Wangenheim gerathnen Landfriedensbrecher ansehen.