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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
Entstehung
Seite
220
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II. Buch. Erster Abschnitt.

vi. Ge- vier Verkäufer, gekommen sein, und da die Fuldaschen Lehne sämmtlichsuccessive Weiberlehn waren, so war Friedrich von Wangenheimals Sohn der Luccardis nächst Berechtigter, wenn, wie wir annehmenmüssen, der Herbslebensche Mannstamm gänzlich auf Vargula verzichtethatte; wäre dies nicht der Fall gewesen, so würde desselben bei diesemVerkaufe irgend eine Erwähnung geschehen sein.

Ueber das Verwandschafts-Verhältniss des Wetzel vom Steyn ver-mögen wir keine Auskunft zu geben, dass er aber sowohl mit den Tref-furts als mit den Wangen heims nahe verwandt war, geht auch dar-aus hervor, dass wir ihn später 1337 als Mitbesitzer des Schlosses Bran-denfels finden.

Zeigt uns nun diese Urkunde die damals lebenden Vettern von Tref-furt und Spangenberg mit Friedrich von Wangenheim offenbarin guter Eintracht, so mögen doch schon seit 1305 mancherlei Veranlas-sungen gewesen sein, welche zu Streitigkeiten und Fehden zwischen bei-den Geschlechtern führten. Die Erbschaft Hermanns von Branden-fels mag dazu die nächste Veranlassung gegeben haben. Wiewohl da-mals Heinrich von Bilstein (Friedrich des Aeltern v. TreffurtSohn) und dessen Sohn Friedrich noch lebten, hatte Landgraf Albrechtder Unartige am St. Martinstage 1306 die Thüringenschen Lehne Her-manns v. Brandenfels doch an Hermann und Friedrich v. Span-genberg gegeben, woraus wir schliessen müssen, dass Heinrich vonBilstein, der schon 1291 vom Landgrafen in Bilstein belagert wurde(Landau a. a. 0. p. 20) auch jetzt noch nicht zu Gnaden aufgenommenwar. Derselbe behauptete sich aber wahrscheinlich in dem Theile derGüter des Hermann v. Brandenfels, welche Fuldasches Lehn waren,und wendete sich dem Stifte Fulda noch mehr durch den Ankauf derBesitzungen Albrechts von Brandenburg in Sonneborn und Haynazu (Regeste 65 der I. Sammlung). Diese bedeutenden Besitzungen inSonneborn und Haina, welche nach seinem ums Jahr 1308 erfolgtenTode, wahrscheinlich auf die von Salcza, seiner Schwester Kinder über-gingen, scheinen aber auch von den Spangenberger Treffurts und vondenen von Erfa in Anspruch genommen zu sein, und lagen mit den alt-Wangenheim'schen Besitzungen an beiden Orten in solchem Gemisch,dass die collidirenden Interessen zahlreich sein mussten. Wenn nun Fuldain dieser Periode stets im Streit mit Friedrich dem freudigen Landgra-fen war, so mochten die daraus entstandenen Fehden auch in Ansehungder Fuldaschen Besitzungen in Thüringer Landen mancherlei Verändrun-gen herbeiführen, je nachdem die damit beliehenen Vasallen auf Seitendes Stifts oder des Landgrafen standen, und so führten diese Verhältnisseauch zu mancherlei kleinen Fehden, wie uns die Urknnde vom 25. Ja-nuar 1319 (vid. Schannat Client. Fuld. p. 370. lieg. 76 der I. Samm-