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II. Buch. Erster Abschnitt.
v.oene- w |g m i(, seinem jüngsten Bruder Friedrich gemeinschaftlich auftritt, Inbeiden Urkunden handelt es sich um die Ertheilung des lehnherrlichenConsenses zur Erwerbung verschiedener ihnen bis dahin lehnbarer Grund-stücke in Goldbach von Seiten des Kreuz-Klosters zu Gotha. Die ver-äussernden Vasallen sind ritterlichen Standes und gehören zu der Burg-mannschaft auf dem Schlosse Wangenheim, wenigstens ist dieses hin-sichtlich des Hermann von Utenrode wohl ausser Zweifel, währendTh. dictus Rübe einer Vasallen-Familie angehört, welche weniger in ih-rer Eigenschaft als Burgmänner zu Wangenheim hervortritt, aber dochals die Sonneborner Voigtei der Herrn v. Wangenheim (vid. Urkundevon 1296) verwaltend und Wangenheim'sche Lehnschaften innehabendöfter vorkommt.
Da die Brüder in der Urkunde erwähnen, dass sie bona deliberationeet nostrorum heredum consensu handeln, so kann sich dies zwar eben-sowohl auf eigne Kinder und Leibes-Erben als auf andere Erben bezie-hen, wir werden aber bald darüber unterrichtet, dass beide Brüder ver-heirathet waren und Kinder hinterlassen haben.
Dass, wenn wir den Bruder Meynher auch als bereits verstorbenannehmen, der dritte Bruder Albert nicht erwähnt wird, ist auffallend,und lässt auf eine Absondrung desselben von seinen Brüdern schliessen,worauf wir später zurückkommen.
Eine Urkunde vom 14. October 1278 (Regeste 53 der I Sammlung,durch Sro. 15 der II. Sammlung vervollständigt und rectificirt) lässt unsnun ersehen, dass Ludwig IV. von Wangen heim die Tochter desSchencken Conrad von Varila zur Gattin hatte, welcher ihr Vater ver-schiedene Fuldasche Lehnstücke innerhalb der Herrschaft Wangenheimals Heirathsgut mitgegeben hatte, die Ludwig IV. von Wangenheimaber wieder an Härtung von Varnrode und dessen Brüder verkaufthatte, weshalb Schenck Conrad diese Lehn jetzt dem Abte von Fuldaals Lehnherrn resignirte, um solche dem Härtung v. Varnrode wiederals Lehn zu reichen.
Als Landgraf Albrecht der Entartete zum Seelenheile seiner gelieb-ten und berüchtigten zweiten Gemahlin Kuniguude (der Kunne vonEisenberg) dem Catharinen-Kloster zu Eisenach am 31. October1286 das Dorf Langenhain schenkte, und in grosser Versammlung zuErfurt zwei Urkunden darüber, der Hauptsache nach gleichlautend, voll-zog, waren Ludwig IV. und sein Bruder Albert unter den Zeugen dervigilia omnium Sanctorum datirten, kürzer gefassten und schöner geschrie-benen Urkunde (vid. Kro. 16 der IL Sammlung), während sie unter denZeugen der zweiten pridie Kalendas Novembris datirten, ausführlichemaber weniger schön geschriebenen Urkunde fehlen, welche auch den Probstzu Nicolai in S.Eisenach den Graf Friedrich von Kabenswald, den