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II. Buch. Erster Abschnitt.
iv. Ge- m ern zu dieser Zeit vom Stifte Fulda übertragen gewesen wäre, da das-selbe auch hier, wie aus dem Cap. 43 Nro. 20 der Eberhard'sehenTraditionen hervorgeht, eine Villication besass, welcher auch die Kirchemit 3 Hüten angehörte (Dronke p. 118); dagegen spricht aber, dasswir ein anderes Geschlecht, irren wir nicht, die v. Bodenstein odervon Corner, als advocati de Amera in jener Zeit aufgeführt finden.
Ludwig III. von Wangenheim, welcher nun jedenfalls schon einbejahrter Mann war (nehmen wir ihn bei seiner ersten Erwähnung alsKind 1195 auch nur erst 1 Jahr alt an, so hatte er 1257 doch schon sein63. Lebensjahr erreicht) begegnet uns nicht weiter als handelnde Person,und wenn Erzbischof Werner von Mainz, als er die Einverleibung derCapelle zu Eschenberge in die Güter des Klosters Georgenthal am3. Novbr. 1268 zu Erfurt ratihabirte, des Ludwig v. Wangenheimals frühern Eigenthümers des Guts und der Kapelle erwähnt (Regeste 49der I. Sammlung) so ist daraus doch keineswegs darauf zu schliessen, dasser zu dieser Zeit noch am Leben gewesen sei.
Von seinen Besitzungen lernen wir aus den Urkunden nur dasjenigekennen, was er veräussert hat, aber danach muss der Umfang dessen,was er besessen hat, gross gewesen sein. Hagen und Katterfeld beiGeorgenthal, Uelloben beiGotha, Lupnitz beiEisenach, Eschen-berge und Fahner nördlich von Gotha, Utzberg, Melchendorf undDaberstedt zwischen Erfurt und Weimar werden genannt, ein Be-sitz , welcher sich mindestens durch drei Gaue , nach der alten LandesEintheilung, hinzog, durch den Gau Langwiesen den Westgau uud denAltgau, wenn dieser über die Gera hinausging. Ehe wir uns nun zuLudwigs Söhnen wenden, müssen wir hier noch einige Personen erwäh-nen, deren Einreihung in die Stammtafel uns nicht gelingen will, aufwelche wir aber durch Mittheilung des Archivraths Beyer zu Erfurtneuerdings (1869) aufmerksam gemacht sind (Nro. 13 b - IL Sammlung).
In der Rechnung welche Magister Hugo, Cantor des CollegiatstiftsS. Marie in Erfurt, im Jahre 1247 über die Subsidien ablegte, welchePabst Innocentius IV. dem König Heinrich Raspe übersendete,heisst es:
Item mihi mag. Hugoni eunti Bauwariam post dominum regem V,marcas ad expensas Item doznino Friderico de S'leida XXX. marcas proremuneratione et expensis suis et nosiris, quia conduxi argen/um. Testeshuius funt mag. Albertus socius preposiii Roberli dictus magiater coqui-ne, Eckehurdus de Wangeheim.
Dieser Eckhard von Wangenheim könnte nun füglich ein Geist-licher und Pfarrer in Wangenheim gewesen sein, aber das Todtenbiulides Collegiatstifts S. Marie in Erfurt bringt uns noch einen Theoderi-