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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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IL Buch. Erster Abschnitt.

lieh gehörige Hufe Landes gegen Zahlung von 10 Mark Silbers zum freienEigenthum überliess, indem er für alle etwaige Ansprüche des Keichsoder des Abts von Fulda die Gewähr übernahm {quod omne impedimen-tum quod oriri posset de talibus bonis ex parte imperii vel domini abba-tis Vuldensis penitus deponemus) und beide Theile sich für die Erfüllungdes Vertrags gegenseitig Bürgen bestellten, deren sechs benannt werdenBerthous Eccehardus et Cunradus milites de Beringen, welche ohne Zwei-fel Hersfelder Ministerialen und als solche wohl die Bürgen für dasKloster waren, während die übrigen drei: Reinbodo de Wanheheim, Al-bertus de Lare und Albertus de Tungede wohl als die Bürgen von Wan-ge nheim'scher Seite anzusehen sind. Diese ritterlichen Bürgen mit denPfarrern von Wangenheim und von Lupnitz werden gleichzeitig alsZeugen genannt, und sowohl der Abt von Hersfeld als der LandgrafHeinrich hängen ihre Siegel zu mehrer Bekräftigung neben Ludwigseignes Siegel (Nro. 11 der IL Sammlung).

Diese erst neuerdings mir bekannt gewordene, im Archive zu Cas-sel befindliche Original-Urkunde erscheint ihrem ganzen Inhalte nach fürdie Geschichte der Familie höchst interessant und gewährt ein neues Lichtfür diese frühe Zeit. Zunächst ist es bemerkenswerth, dass das von Lud-wig III. von Wangenheim gebrauchte Siegel, wenn gleich es obenausgebrochen ist, doch das Wappenbild noch vollständig identisch mitdem 1219 von seinem Vater gebrauchten zeigt, die drei Zwillingsbalkenim herzförmigen ungetheilten Schilde, während die Umschrift, soweit sievorhanden, deutlich ergibt, dass es nicht das väterliche Siegel ist, wel-ches der Sohn gebraucht, sondern ein eignes. Auf dem Siegel von 1219lautet die Umschrift nämlich ungewöhnlicher Weise Lvdev de WanghemSigillum, während sie jetzt lautet (Sigillum L)vdewici de Wlangenheim)wie solches gewöhnlicher üblich ist.

Bei weitem wichtiger erscheint es aher, dass wir aus dieser Urkundeauch die Namen der Gemahlin des Ludwig III. und dreier Söhne der-selben kennen lernen. Es heisst nach dem Eingange:Ego L. de Wa-neheim una cum uxore mea Helwiga et pueris nostris Ludewico,Meynhero et Alberto," und geht daraus dass die Söhne sämmtlichnoch sehr jung und als Knaben, bezeichnet werden hervor, dass der Va-ter, der nach seiner Erwähnung im Jahre 1195 jetzt mindestens nahe an50 Jahr alt sein musste, wahrscheinlich spät geheirathet hat, vielleichterst nach seiner Bückkehr von dem mislungenen Zuge ins gelobte Landund nach dem um diese Zeit anzunehmenden Tod seines Vaters. In seinerGemahlin Helwiga glauben wir aber die Schwester des Hermann vonBrandenfels erkennen zu müssen, auf deren Enkel im Jahre 1305 dieErbschaft dieses Grossoheims, wie später zu erwähnen sein wird, über-ging und würde sie demnach die Tochter Friedrichs von Treffurt