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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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II. Buch. Erster Abschnitt.

JV. Ge-neration.

Landgrafen Hermann erscheint (Reinhardsbrunner Urkunde, abgedrucktin Brückners Gothaischen Kirchen- und Schulstaate, Tom. II. St. 2, p.53 u. 54) und dieser für unsern Berthous gehalten werden könnte, derSättelstedt und Winterstein vielleicht besessen, und den Hund imWappen geführt, dessen Mannsstamm aber in der zweiten Hälfte des 13.Jahrhunderts erloschen, und Win terstein darauf an die Wangenheim'-sehen Agnaten gefallen sei, wenn derselbe Bertoldus de Selenstede nichtin einer Volkenroder Urkunde des Landgrafen Hermann vom Jahre1206 mit einem Bruder Poppo genannt würde, für welchen wir in derWangenheim'schen Genealogie keinen Platz ausfinden können.

Ueber Ludwig, den wir unter den urkundlich festgestellten Stamm-vätern des Geschlechts den Dritten nennen wollen, geben uns die Urkun-den mehr Auskunft.

Wenn wir auch annehmen, dass Ludwig III. im Jahre 1195 beiseiner ersten Erwähnung noch ein sehr junger, vielleicht kaum ein-jähriger Knabe war, so hatte er doch als er 1212 neben seinen El-tern genannt wurde jedenfalls das Jünglings-Alter und 1219 die Mündig-keit und das Mannesalter erreicht. Wenn er es gewesen, welcher denLandgrafen Ludwig den Heiligen auf dem Kriegszuge gegen die Polenund drei Jahre darauf 1227 zum Zuge nach dem gelobten Lande beglei-tet hat, so müssen wir doch annehmen, dass er auf dem letzten Zugedas gelobte Land nicht erreicht, sondern nach dem am 11. Septbr. erfolg-ten Tode des Landgrafen, mit den Gebeinen seines Eürsten in die Hei-math zurückgekehrt ist, wie die meisten andern Thüringenschen Edelndes Gefolges, welche die Chronisten namhaft machen, denn im folgendenJahre 1229 finden wir ihn in Thüringen.

Er erscheint zwischen Graf Albert von Clettenberg und demSchenken Rudolf (v. Varila) als Ludewicus iunior de Wangeheim un-ter den Zeugen, als die Landgrafen Heinrich und Conrad, Ludwigdes Heiligen Brüder, dem Abte Eckardt von Reinhardsbrunn denfrüher bereits vom verstorbenen Landgrafen, vom Pabste und vom Kaiserbestätigten Kauf der Güter in Ruldehausen, Topfstedt undDalheimauch ihrerseits bestätigen. Möller in seiner Urkundl. Geschichte vonReinhardsbrunn p. 48 setzt die Urkunde ins Jahr 1228, andere Schrift-steller, wohl richtiger, erst ins Jahr 1229. Die Einsicht der Original-Urkunde löst den Zweifel, und füge ich daher sub. Nro. 9 der IL Samm-lung eine Copei der Urkunde bei, welche ich durch die Güte des Archiv-raths Beck selbst vom Originale habe nehmen können.

Dass Ludwig hier iunior genannt wird, setzt einen senior voraus,und müssen wir darum annehmen, dass der Vater Lud ewig IL entwe-der noch lebt, oder doch erst ganz kürzlich verstorben sein kann. Dassder Tod des Letztern um diese Zeit fällt, ist darum anzunehmen, weil in