■■■■1^^^^^™
^
III. Generation. 3. Ludowicus II. 1195—1228.
18b
auch seine erblichen Nutzune-s-Rechte an den Fulda'schen Stiftsgütern UI - ,? e "
~ ° neration.
in Utzberg (jus etiam hereditarium bonorum Fuldemis Ecclesie in villaWutensbercJ verkauft zu haben, und diese im Archive zu Gotha nochvorhandene Urkunde ist für die Geschichte des Wangenheim'schen Ge-schlechts um so interessanter, als mit derselben uns zugleich das ältesteWangenheim'sche Siegel aufbewahrt ist, welches noch kein getheiltesSchild und nur die 3 Paar Zwillingsbalken aber nicht den Hund zeigt.An einer andern Stelle ist dieses näher besprochen, hier bleibt nur nochdie Bemerkung übrig, dass die früher von mir gehegten Zweifel über dieLage des Orts Uthensberg (Regeste 32 der I. Sammlung) jetzt gänz-lich beseitigt sind, nnd es nach den Georgenthaler Urkunden des Her-zoglichen Archivs zu Gotha feststeht, dass Wutensberc und Uthens-berg das Dorf Utzberg bei Erfurt ist (vid. Nro. 4, IL Sammlung).
Aber nicht allein vom Stifte Fulda hatte unser Ludwig IL nebenseinen eignen freien Erbgütern, Voigtei-Rechte und erbliche Nutzungenin diesen Gegenden von Thüringen, sondern auch als Vasallen des Erz-stifts Mainz zeigt ihn uns eine vom Erzbischof Siegfried von Mainzim Jahre 1225 zu Erfurt ausgestellte Urkunde, wonach Ludwig vonWangenheim und seine Vorfahren 27 Schillinge jährlicher Zinsen vonverschiedenen Gütern zwischen Mirchendorf (jetzt Melchendorf) undTabirsteti (jetzt Daberstedt) bei Erfurt vom Erzbischofe zu Lehntrugen, welche Ludwig jetzt für sich und seine Erben gegen Empfangvon 14 Mark Silbers dem Erzbischofe resignirte, welcher jene Zinsendagegen dem Augustiner-Kloster zu Erfurt wieder zu Eigenthum verlieh(Nro. 8 der IL Sammlung). Obgleich Ministeriale der Fulda'schen Kircheund Lehnmann des Erzbischofs von Mainz sehen wir unsern LudwigII. mittlerweile fortwährend in der Umgebung Landgraf Ludwig desHeiligen, wie früher beim Landgrafen Hermann, es wird also mit sei-nem Ministerialitäts-Verhältnisse und seiner Vasallenschaft gegen diesegeistlichen Stifter eine ähnliche Bewandniss gehabt haben, wie mit derMinisterialrat und dem Lehnsverbande, in welchem die Landgrafen vonThüringen selbst wegen einzelner Besitzungen zu diesen und andern geist-lichen Stiftern standen. Aber auch in unmittelbarer Beziehung zum Kai-ser und Reich muss Ludwig gestanden haben, worauf nicht allein dieKaiserliche Bestätigung des Verkaufs von Katterfeld schliessen lässt,sondern auch die später folgende Urkunde seines Sohns Ludwig vom 3.Februar 1242 direct hindeutet, wenn er dem Kloster Frauensee beimVerkaufe einer Hufe Landes in Eschenberge verspricht, dasselbe gegenjede Einwendung des Reichs oder der Fulda'schen Kirche zu vertreten.
Im Jahre 1222 war Ludwig unter den Zeugen, als der Landgrafdie Voigtei über das Kloster Frauensee dem Abte Ludwig von Hers-feld resignirte, damit dieser sie dem Kloster selbst wieder zu freiem Ei-