III. Generation. 3. Ludowicus II. 1195-1228.
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Dritte Generation.3. Ludowicus II. 1195—1228.
Ludwig von Wangenheim, den wir zum Unterschied von seinem 111 - Ge -
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Grossvater und seinem Sohne den Zweiten nennen wollen, tritt uns alsozuerst in der Urkunde des Kaisers Heinrieh VI. de dato Worms den7. Decbr. (septimo idus decembris) 1195 entgegen, welche ihn, ebenso wiedie damit in Verbindung stehende Urkunde des Abts Heinrich vonFulda de dato Vulde in novo monie am 20. Januar 1196 (tertio decimoKalend. Februarii) als einen Ministerialen der Fulda'schen Kirche be-zeichnet, und neben seinem Vater und seiner Mutter uns auch seine GattinAdelheid und seine Söhne Bertochus und Ludewicus kennen lehrt.(Regeste 23 und 24 der I. Sammlung).
Nach diesen Urkunden überlässt er dem Kloster Georgenthal auchden übrigen Theil vou Katterfeld für einen Kaufpreis von 112 MarkSilbers, von denen aber 2 Mark durch den Werth eines empfangenenPferdes ausgeglichen werden, und übergibt das Gut in die Hände desGrafen Günther von Käfernburg und seiner Söhne Heinrich, Gün-ther und Ludolf als den Schirmvoigten des Klosters. Ludwig vonWangenheim hatte Katterfeld als vollkommen freies Gut dem Klo-ster Georgenthal verkauft, besass aber die Gerichtsbarkeit (advo-catia, V'oigtei) über den Ort nur als beneficium, welches er selbst vomLandgrafen Hermann und dieser vom Stifte Fulda übertragen erhalten,und er auf gleiche Weise dem Hartmann und Ortwin von Güuters-leben übertragen hatte; ausserdem ergab sich dass das Kloster Hüne-feld als früherer Eigenthümer von Katterfeld den Eingesessnen vonGüntersleben dort mancherlei Nutzungen überwiesen hatte, von denendasselbe dieses Gut beim Verkaufe an Bertoch von Wangenheim alsfreies Erbgut schon hätte befreit haben müssen. Zur Beseitigung allerdieser Hindernisse Hess sich nun Abt Heinrich von Fulda herbei,welcher das Kloster Hünefeld zur anderweiten Entschädigung der Ein-gesessnen von Güntersleben veranlasst, und gegen Empfang von 15Schillingen sein Obereigenthum der Gerichtsbarkeit (advocalia) durch Lud-wig von Wangenheim ablösen Hess, welcher somit im Stande war,das gänzlich befreite Katterfeld dem Kloster Georgenthal zu über-geben.
Auch dem Kloster Frauensee überliess Ludwig im Vereine mitseiner hier jedoch nicht genannten Gattin und seinem Sohne Ludwigeinen Hof und 3'/2 Hufe Land zu Uelleben bei Gotha für ein Kauf-geld von 20 Mark Silbers, worüber Abt Heinrich von Fulda demKloster Frauensee sub dato Fulda den 8. October 1212 einen Bestäti-gungsbrief ausstellte, in welchem er ihn dilectus ministerialis noster nennt