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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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IL Buch. Erster Abschnitt.

ii. Gene- j- ua Agne et filio suo Ludewico pro mginti marcis et remedio anime fuemulto tempore ante predicte contulerat ecclefiej den Theil von Kat-terfeld, welcher Hagen hiess, zum Heil seiner Seele dem Kloster Ge-orgenthal für 20 Mark Silbers überlassen. An diesen zur grössern Ge-meinde (Markgenossenschaft) Katterfeld gehörigen Ort Hagen schlös-sen sich die 1170 dem Grafen Erwin überwiesenen 30 Hufen Ackerlandtheilweise an, und gaben dem Kloster Georgenthal die Veranlassung,diese Besitzung des Grafen Erwin (und darum Grefenhagen genannt)von dessen Enkeln den Grafen Ernst und Heinrich von Gleichenim Jahre 1230, wie oben erwähnt, zu erkaufen, damit das Kloster allei-niger Besitzer von Gräfenhagen würde.

Katterfeld hatte Bertoch aber von dem Fuldaschen Stifte zu Hü-nefeld als freies Erbgut durch Tausch erworben, die Voigtei (advocalia)über das Dorf stand jedoch dem Stifte Fulda zu und war von diesemdem Landgrafen von Thüringen als beneficium (Lehn- oder Ministerialen-Verhältniss ?) übertragen. Welche Güter er für Katterfeld gegeben,erfahren wir nicht, dagegen aber lernen wir aus den beiden Urkundenvon 1195 und 1196 gleichmässig die Namen seiner Gemahlin und seinesSohns Ludwig kennen.

Wir begegnen dem Berthous I. nun noch zwei Mal als Zeugen imJahre 1174 (Begeste 20 der I. Sammlung) und im Jahre 1176 (Kegeste21 der I. Sammlung) beide Male in der Umgebung des Landgrafen L u d-wig III. des Frommen, ohne dass dabei von einem Ministerialitäts-Ver-hältnisse die Bede wäre, indem vielmehr die Umstände bei beiden Urkun-den, welche den Verkauf von Gütern als edler und freier Männer be-zeichneter Personen (1174: quidam nobilis et Über genere Ludigerusnomine. 1176 - Henricus quidam de nobili natus prosapia) an das Klo-ster Keinhardsbrunn betreffen, darauf schliessen lassen, dass die nebenden contrahirenden Parteien hier aufgeführten Personen gleichen Standesmit diesen sind, und die Beisitzer des Grafengerichts waren, in welchemder Landgraf die Bestätigung der Verkäufe vornahm. Wenn BerthousI. nun nach dem Jahre 1176 nicht mehr in mir bekannt gewordenen Ur-kunden vorkommt, in der bereits erwähnten Urkunde von 1196 aber vomAbt Heinrich zu Fulda ausdrücklich gesagt wird, dass sein Sohn Lud-wig vom Landgrafen Hermann mit der Voigtei über Katterfeld begabtsei, und des Vaters dabei nicht Erwähnung geschieht, so habe ich darausschon früher (Begesten und Urkunden I. Sammlung p. 25) geglaubt denSchluss ziehen zu dürfen, dass Bertoch vor dem im Jahre 1190 erfolg-ten Kegierungs-Antritt des Landgrafen Hermann verstorben war, undmuss diese Ansicht auch jetzt noch festhalten.