IL Generation. 2. Berthous I. 1156—1176.
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im Einverständniss mit seiner Gemahlin Hedwig und den Seinigen seine »-Gene-Burg Staden (Castrum, cui vocabulum eß SladenJ der Fuldaschen Kir-che zum Eigenthum übergiebt, um dieselbe als beneficium dieser Kirchewieder zurückzuempfangen, einem Bertoh de Wangenheim unter denZeugen (Kegeste 17 der I. Sammlung) welchen wir unbedenklich für denSohn des ersten Ludwig annehmen dürfen, da wir später seinen Sohnnach dem Grossvater Ludwig genannt finden, und dessen Söhne wiederBerthous und Ludwig heissen. Da auch während der beiden folgen-den Jahrhunderte der Namen Ludwig oder Lucze in der Familie vor-herrschend bleibt, so müssen wir diesen Vornamen umsomehr als Fami-lien-Tauf-Kamen von väterlicher Seite betrachten, als der Vornamen Ber-thous oder Bert och, welcher übrigens in Thüringenschen Geschlech-tern sehr häufig uns begegnet, im Wangenheim'sehen Geschlechte mitdem Enkel dieses Bert och wieder verschwindet, und daher wohl voneinem mütterlichen Grossvater auf unsern Berthous übertragen seinwird. Der Stand, welchem Berthous angehörte, wird durch die Ur-kunde nicht ausdrücklieh bezeichnet, die Reihenfolge der Zeugen lässtaber darauf schliessen, dass er unter den Fuldaschen Ministerialen ander Handlung mit theilnahm, und sich in einem ähnlichen Ministerialitäts-Verhältniss befand, wie dasjenige war, in welches der freie Mann Wort-win von Staden eben einzutreten im Begriff war, und welches den freienHerrenstand des Geschlechts, wie zahlreiche Bespiele darthun, nicht be-einträchtigte.
Dass derselbe Berthous I. im Jahre 1170 wieder als erster in derZeugen-Reihe der Fuldaschen Ministerialen auftritt, als Abt Williboldvon Hersfeld dem Stifte Ohrdruf die Aufkünfte aus vier kleinenWalddörfern, und dem Grafen Erwin, als Advocaten der Kirche, 30 Hu-fen zum neuen Anbau aus dem grossen Walde zwischen Ohrdruf undAsolverot (Apfelsrode) überweist (was, wie die Georgenthaler Ur-kunde von 1230 beweist, der Ursprung des Dorfs Gräfenhain bei Ohr-druf ist conf. Brückners Gothascher Kirchen- und Schulen-Staat Tom.IL Stück V, p. 10) scheint darauf zu deuten, dass die hier genann-ten Fuldaschen Ministerialen, besonders Bertoch von Wangenheimund die Brüder von Erfa als Grenz-Kachbaren bei der neuen Auswei-sung von Neubruchsländereien zunächst betheiligt waren (Regeste 19 derI. Sammlung). Dass Bertoch von Wangenheim hier aber als Grenz-Nachbar eigenes Interesse bei der Ueberweisung des fraglichen Waldeszur Ausrodung an Graf Erwin hatte, erfahren wir aus den spätem Ur-kunden von 1195 und 1197 (Regeste 23 und 24 der I. Sammlung). Erwar Besitzer des Dorfs Katterfeld welches an diesen Wald angrenzteund hatte vielleicht schon um diese Zeit (die Urkunde von 1196 sagt:„parlem vero eiusdem ville que Hagen dicitur ipse Berthogus cum uxore