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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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Vorerinnerung.

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diese Besitzungen den Wangenheims als Heirathsgut aus dem Kefern-burg'schen Geschlechte zugebracht sein könnten, und wenn wir in derUrkunde von 1219 wodurch derselbe Ludwig von Wangenheim seineBesitzungen in Utzberg an das Kloster Georgenthal überträgt, dievon ihm zugezogenen voranstehenden Zeugen Graf Heinrich v. Schwarz-burg und sein Sohn Heinrich, sowie Graf Günther v. Kefernburgund dessen Bruder Albert finden, so zeigt dies wenigstens die nahenBeziehungen in welchen der Aussteller der Urkunde zu diesen beiden,einem Stamme angehörigen, Grafengeschlechtern stand.

Für die bei Hr. v. Gleichenstein dann folgenden Älibertus 1£48(Ludwigs III. Sohn Albertus wird 1242 urkundlich genannt), Hart-mann 1250, die angeblichen Brüder Herrmann und Uthe 1204 unddie folgende Generation Hans 1276 Udo junior u. s. w. fehlt es an je-der Nachweisung und müssen wir diese Namen als eine ganz willkührlicherfundene Zusammenstellung betrachten.

Dass auf dergleichen Erfindungen bei einer auf urkundliche Beweisezu stützenden Geschichte der Familie und ihrer einzelnen Mitglieder keineweitere Rücksicht genommen werden durfte, bedarf wohl keiner weiternAusführung. Wenden wir uns nun zu dem I. Abschnitt dieses genea-logischen Theils des gegenwärtigen Versuchs.

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