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Vorerinnerung.
Hunnen in die Sächsischen Lande gekommen sein , sich zum Kai-ser Heinrich geschlagen und das Stammhaus Wangenheim gebaut ha-ben soll. Ob der Otto, welchen wir aus den Fuldaschen Traditionen alsGrundbesitzer in Wangenheim kennenlernen, mit dieser fabelhaften Er-zählung in einem Zusammenhange steht, müssen wir dahin gestellt seinlassen.
Der Ludwig v. Wangenheim welcher 1057 zum ersten Male mitdem Hause Wangenheim, Briiheim, Eberstedt und Tungeda be-liehen sein soll, scheint uns auf Gl eichen steiner Phantasie zu beruhen,während der Berthold welcher 1174 den Gerichten in Siebeleben bei-gewohnt haben soll, dem Berthous unserer zweiten Generation entspricht,und die Jahrszahl mit der in der ersten Sammlung von uns geliefertenRegeste 20 übereinstimmt.
Woher Herr v. Gleichenstein dagegen seine Nachrichten über ei-nen Erich v. Wangenheim e populis bellicosis, über einen Härtung1181, einen Eckard 1191, einen Burkard 1188 genommen haben mag,sagt er uns nicht und die Namen sind in jener Zeit den urkundlich nach-gewiesenen Herren von Wangenheim ganz fremd und in der Familienicht üblich gewesen. Die Heusdorfer Kloster-Jungfrau Hedwig, wel-che er mit einem Lutz und der Jahrszahl 1204 anführt, finden wir inden uns bekannt gewordenen Heus dorfer Urkunden nicht genannt (auchnicht in dem in Beins Thuringia Sacra II. Band abgedruckten Urkun-denbuche), und wissen nicht, woher Gleichenstein diese Notiz, sowiedie über Friedrich v. Wangenheim 1206 und Meinfried 1216 ge-nommen haben mag. Wenn er dann weiter anführt Vilus 1230 die BlasiiUxor Irmegardis de Keverhurgk , so hat das allerdings den Anschein, alswenn diese Notiz einer Urkunde entnommen sein müsste, aber wir habeneine solche Urkunde bis jetzt nicht auffinden können, und der NamenVeit ist in der Wangenheim'schen Familie vorher und nachher so we-nig üblich, dass uns erst im 16. Jahrhundert ein Wolff Veit v. Wan-genheim (Sohn Lutz des Aeltern und Fortpflanzer des II. Viertels) be-gegnet, und wir daher erhebliche Zweifel gegen die Richtigkeit der Glei-ch enstein'schen Angaben hegen müssen. Was aber die dem Vitusbeigelegte Gemahlin Irmgard von Kevernburg betrifft, so würde dieHerbeischaffung der betreffenden Urkunde um so wünschenswerther sein,als durch dieselbe die Verschwägerung mit dem Kefernburg'sehen Gra-fenhause, den Stiftern des Klosters Georgenthal, ausser Zweifel ge-stellt, und damit ein neuer Beweis für die alte Dynasten-Qualität desGeschlechts gewonnen sein würde. Der Besitz von Katterfeld undHagen inmitten der Besitzungen des Kefernburg'schen Geschlechts, anderen Stiftung Georgenthal Ludwig IL v. Wangenheim diese Dör-fer 1195 abtritt, geben der Möglichkeit und der V T ermuthung Raum, dass