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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
Entstehung
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Die Stiftungen des Wangenheim'schen Geschlechts etc. 169

liirter Fonds betrachtet, welcher mit derselben verbunden verwaltet, inder Rechnungsführung aber gesondert gehalten wird.

Das erste Rechnungsjahr pro 1. Juli 1860/61 wies am Schlüsse eineVermehrung des Fonds von 4000 *$ 20 f nach, welche

pro 1.

Jul

1861/62

auf 4227 $ 2 r ö

pro 1.

Jub

1862/63

4272 20 -

pro 1.

Jul

1863/64

4310 22 9

pro 1.

Jul

1864/65

4359 7 9

pro 1.

Jul

1865/66

4407 29 5

pro 1.

Jul

1866/67

4458 22 -

pro 1.

Jul

1867/68

4513 29 5

pro 1.

Jul

1868/69

4571 28 6

pro 1.

Jul

1869/70

4652 2 6

pro 1.

Jul

1870/71

4732 - 7

vermehrt worden ist.

7. die Stiftung der freiherrlich von Wangenheim'sehen Familie beider Stämmezur Unterstützung ihrer hinterlassenen Witwen.

Diese Stiftung ist am 1. Februar 1868 durch die Senioren beiderStämme, den damaligen jetzt verstorbenen Herzoglich S.-AltenburgschenOber-Hof-Jägermeister Hermann von Wangenheim auf Graitschenals Senior des Wangenheim'sehen, und dem Oberforstmeister a. D.Ernst Friedrich von Wangenheim auf Brüheini, als fungirendenSubsenior des Winterstein'schen Stammes, ins Leben gerufen, und be-zweckt die Unterstützung Wangenheim'scher Witwen und Wangen-heim'scher Töchter, welche Witwen geworden, aus beiden Stämmen,deren Einkommen aus andern Quellen die Summe von 500 v f jährlich nichterreicht, und ist der Betrag der jährlichen Unterstützung für eine so qua-lifizirte Witwe für die Zukunft auf 100 «f festgestellt. Die Verleihungdieser Unterstützung hängt allein von dem Ermessen der beiden jedesma-ligen Senioren ab, die Verwaltung des Fonds ist aber mit derjenigen derWangenheim-Winterstein'schen Familienstiftung in gleicher Weisevereinigt, wie solches mit der eben erwähnten Gräflichen Stiftung derFall ist, und steht unter der Aufsicht der jedesmaligen Stifts-Directoren.

Dieser Witwenfonds begann seine Wirksamkeit am 1. Juli 1868 miteinem Vermögens-Bestande von 5152 $ o y 9 $, worauf eine jährlicheWitwen-Pension von 200,$ für eine von Wangenheim'sche Tochterbereits vor der Inslebenrufung dieser Stiftung angewiesen war, und hattesich vom 1. Juli 1869 auf 5198 4 27 f 7 $ am 1. Juli 1870 auf 5246|7 f %% ani 1. Juli 1871 aber auf 5314 «f> 19 f 7 $ vermehrt.

Das gesammte unter der Verwaltung der Stifts-Directoren der Wan-genheim-Winters tein'schen Familienstiftung stehende Vermögen der