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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
Entstehung
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Die Stiftungen des Wangen heim 'sehen Geschlechts etc. 155

liches Darlehn eingezahlt, und beträgt nach heutiger Währung 899 wf 9jr 2 A das jährliche Stipendium also 44 $ 29 f.

Dasselbe wird von der Herzoglichen Domainen-Casse auf Anweisungdes Herzoglichen Staats-Ministerii in halbjährigen Raten zu Ostern undMichaelis ausgezahlt, und sind daher die Gesuche um die Verleihung mitden nöthigen Legitimationen auch bei dieser höchsten Eehörde einzureichen.

3. das Wangenheim-Wangenheim'sche und Tr eusch-Buttlar'scheFräuleinstift zu Gotha.

Die verwittwete Frau Anna Margaretha von Erffa geborne vonWangenheim errichtete am 22. August 1673Gott dem Allmächtigenzu Lob und Ehren, zu ihres Namens Gedächtniss und dann an ar-men verlassenen Adelichen Töchtern derer beiden Familien, derervon Wangenheim desselben Stamms und der Treuschen vonButtlar Markers- und Wüllershäuser Linien, auch denen wel-che von ihnen herstammen, zum Besten,"mit Consens Herzog Ernst des Frommen eine Stiftung, vermöge welchersie ein dazu in Gotha angekauftes Haus in der Schwabhäuser Gasse,welches durch Herzogliches Privilegium für diesen Zweck nicht allein vonallen öffentlichen Lasten befreit, sondern auch mit freiem Tischtrunk undeiner gewissen Quantität Brennholz aus Herzoglichen Mitteln begnadigtwurde, und ausserdem ein Capital von 3000 Gülden aus ihrer Verlassen-schaft, zur Wohnung und zum Unterhalt für dreiarme, fromme, gottes-fürchtige Adeliche Witwen oder Jungfrauen der beiden genannten Fa-milien bestimmte."

Die Stiftungs-Urkunde (Xro. 450 der IL Sammlung) setzte in neunParagraphen die nähern Regeln für diese neue Stiftung und ihre Verwal-tung fest, welche von den jedesmaligen Senioren der beiden FamilienIVangenheim-Wangenheim und Treusch von Buttlar als Patronenwahrgenommen werden sollte. Für den Fall des Aussterbens dieser bei-den Familien, soll die Stiftung dem regierenden Herzoglichen Hause an-heim fallen, jedoch von diesemin ihren beständigen Wesen unverrucktbleiben und erhalten" also niemals aufgehoben werden.

Dieser Stiftung und dem Legate von 3000 Gülden fügte die Stifterinnach einem am 6. Septbr. 1673 zu Erffa aufgenommenen Inventariumnoch verschiedene Mobilien und Schmucksachen etc. zum Besten der Stifts-Damen hinzu, und scheint sie darauf im folgenden Frühjahr gestorben zu«ein, indem die Stiftungs-Urkunde zugleich mit ihrem Testamente am 12.März 1674 auf Antrag des von ihr eingesetzten Erben und ersten Stifts-Patrons Georg Friedrich Treusch v. Buttlar auf Herzoglicher Re-gierung zum Friedenstein eröffnet und publicirt wurde.