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I. Buch. Siebentes Capitel.
heim waren es die drei Söhne Balthasars, welche an der Versammlungtheilnahmen, der Ober-Steuer-Einnehmer Georg Wilhelm als Seniordes Stammes Wangenheim und in Vollmacht seiner Vettern LudwigReinhardt und Georg Reinhardt von der II. Branche, und nebenihm seine beiden Brüder Heinrich und Hans Georg, dagegen warenChristoph Friedrich, Burkhardt Hartmann und Levin Ernst,die drei Brüder des Georg Reinhardt, und ihr Vetter der StallmeisterGeorg auf Tüngeda und Wangenheim nicht vertreten, und fehltenalso mehr als die Hälfte der damals als Familienhäupter anzusehendenMitglieder des Stammes Wangenheim. Der Stamm Winterst ein aberwar verhältnissmässig noch schwächer in der Versammlung vertreten, vomI. Viertel waren erschienen Wolff Ernst, Johann Levin und Mel-chior Adolph, dagegen fehlten Friedrich Bernhardt, FriedrichJobst, Georg Ernst und Reinhardt Thilo also die Mehrzahl; vomIL Viertel, welches damals durch Bernhard Wilhelm, durch die 5Söhne von Krafft Friedrich, und durch 4 Söhne Walrab Adolphsrepräsentirt wurde, nahm niemand an der Versammlung Theil; vom III.Viertel haben Hans Ludwig und Bernhardt Christoph unterschriebenund fehlt nur der Braunschweig-Lüneburgsche Oberjägermeister Georg;vom IV. Viertel hatte sich Johann zu Scherbda durch JohannesQuehl als'seinen Bevollmächtigten vertreten lassen, welcher der Handschriftnach auch zur Concipirung des vorliegenden Recesses von der Familie ge-braucht wurde, und damals entweder Wangenheim'scher Gerichtshalteroder, was mir fast wahrscheinlicher, der seit 1628 zu Grossenbehrin-gen fungirende, und später zum Pfarrer in Westhausen beförderte Sohndes Pfarrers Valentin Quehl zu Nordhofen war; Johanns v. Wan-genheim Bruder Friedrich, welcher im Jahre 1641 starb, oder seineSöhne (von denen Heinrich allein den Stamm fortsetzte), waren nichtvertreten, wenn nicht vielleicht der Oheim Johann ihr Vormund war.
Ueber weitere Familien-Versammlungen im 17. Jahrhundert hat sichkeine Kunde erhalten, und im 18. Jahrhundert schrumpften dieselben zuden oben bereits berührten Einladungen zur Abnahme der Collectur-Rech-nungen zusammen.
Die Seniorats-Einkünfte waren in früherer Zeit, bei dem Umfange dervon dem Geschlechte relevirenden Activ-Lehne, von denen die Seniorendie Lehnwehre bezogen sicherlich nicht unbedeutend, wie solches im vo-rigen Capitel bei den Lehnsverhältnissen der Familie näher berührt ist.
Nach dem, vom Pfarrer Christoph Cramer zu Oesterbehringenim Jahre 1707 errichteten Lehn- und Zins-Register über die Seniorats-Lehne des Winterstein'schen Stammes, bestanden dieselben, von denim vorigen Capitel bereits abgehandelten Ritterlehnen abgesehen, damalsnoch in folgenden Stücken:
c.d.