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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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134 I. Buch. Siebentes Capitel.

Siebentes Capitel.

Die Seniorats-Verhältnisse und Familien-Versammlungen.

In den vorigen Capiteln ist bei der Erörterung des Patronats undder Lehns-Verhältnisse bereits vorgekommen, was sich an Spuren einesmit besondern Rechten und Pflichten ausgestatteten Familien-Seniorats inden altern Zeiten findet, und wie namentlich der Burgfrieden von 1389die Hechte des Seniors {der eldere von Wangenheim) in Beziehung aufdie geistlichen und weltlichen Activ-Lehne der Familie feststellte. Vonbesondern Funktionen der Senioren beim Empfang der Passiv-Lehne derFamilie ist dagegen bei keinem der beiden Stämme und vor keinem Lehn-hofe, von welchem sie ihre Güter zu Lehn empfingen, zu irgend einerZeit die Bede gewesen.

Während des Laufes des 15. Jahrhunderts waren beide Stämme nurdurch wenig zahlreiche Mitglieder vertreten, denn wenn Friedrich derAeltere vom Stamme Wangenheim auch mehrere Söhne mit männlicherDescendenz hinterliess, so war am Ende dieses Jahrhunderts sein Stammdoch nur noch durch einen einzigen seiner Urenkel, Bernhard, demStammvater aller noch lebenden Wangenheims, Wangenheim'schenStammes, repräsentirt, und der Wintersteiner Stamm beruhte schonvor der Mitte des 15.'Jahrhunderts auf dem einzigen Hans dem Aeltern,von dessen beiden Söhnen Lutz und Friedrich alle noch lebenden Mit-glieder des Wintersteiner Stammes abstammen. Es ist dadurch erklär-lich , dass wir im Laufe dieses Jahrhunderts fast keine Spuren entdecken,welche auf die Ausübung des Seniorats zurückzuführen wären. Erst un-ter Hans des Aeltern Söhnen findet sich hier und da ein Anzeichen, wel-ches darauf hindeutet, dass der älteste unter ihnen als Senior gehandelthaben mag. Dies ist zuerst bei Balthasar der Fall, welcher von 1470bis 1492 als der älteste unter den den Vater überlebenden vier Söhnenauftritt, und dem sein Bruder der Bitter Hans von 1492 bis 1503 imSeniorate folgte, welcher es verschiedentlich durch Ausstellung von Lehn-briefen an die v. Scharffenstein zu Goldbach und Ertheilung lehns-herrlicher Consense für sich und seine Stammes-Vettern bethätigt hat.

Dem Bitter Hans folgte im Seniorate des Wintersteiner Stammesfür die kurze Periode von 1503 bis 1506 sein Neffe Hans der Jüngere,durch dessen Theilung mit seinen Vettern Friedrich und Apel einer-seits, und andrerseits wieder durch die Theilung zwischen seinen Söhnen