Lehns-Verhältnisse.
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mindestens 2 wohl aber auch 3 und 4 ausgerüstete und berittene Beglei-ter des dienstleistenden Vasallen gerechnet wurden.
Die Hufen lagen aber in den Wangenheim'schen Dörfern, ausserjenen oben erwähnten Walddörfern in allen drei Feldern und in einzel-nen Aeckern zerstreut, und kommen als Bezeichnung der einzelnen Stückein den verschiedenen Wannen (Gewende, Wandelung) der einzelnen Fel-der die Bezeichnungen als Gelänge, breite Acker, Sottein, Striegel, Beil,G-irn etc. vor, welche nicht in jeder Flur dieselbe Bedeutung gehabt zuhaben scheinen, und sich theils auf den Grössengehalt, theils auf die Ge-staltung des Stücks bezogen. Unter einem Acker Feld wird aber stetsein Acker in jedem Felde, also 3 Acker oder der zehnte Theil einerHufe verstanden.
Neben den Wannen kommt mancher Orten z. B. in Sonnebornauch noch die Bezeichnung einer Feld-Abtheilung als Gebind (das grosseund das kleine Gebind) vor, ohne jedoch von der Felder-Eintheilung aus-geschlossen zu sein, oder etwa als ursprünglich abgetheiltes und einge-zäumtes Hufiand der Herrenhöfe angesprochen werden zu können.
Von der theilweise slavischen Bevölkerung dieses Theils von Thü-ringen, welche durch die Fuldaschen urkundlichen Zeugnisse als einebedeutende nachgewiesen wird, hat sich in den Abgaben- und Lehns-Ver-hältmssen keine Spur erhalten, wohl aber deutet z. B. die Dorfs-Anlagedes Dorfs Eberstedt in Hufeisenform um den Teich in der Mitte, undmit einem einzigen Ausgangs-Thore für das Dorf auf wendischen Ursprung.
Zum Schlüsse möge noch hinsichtlich der bei den Frucht-Gefällenvorkommenden verschiedenen Gemässe bemerkt sein, dass das Häger-maass, das ursprünglich von der Fuldaschen Villication Hayna gebrauchteMaass die Kegel in den Wangenheim'schen Gerichten wie auf demKornmarkte zu Walters hausen bildete, ausserdem kommen aber Son-neborner, Gothaer, Eisenacher und Erfurter Maasse vor, derenDevalvation gegen einander nicht immer gleichmässig in den Eegisternist. Jedoch kann im Allgemeinen als Regel angenommen werden, dass5 Hager Malter ä 16 Motzen = 6 Gothaer Maltern ä 16 Metzen,1 Hager Malter = lJ/2 Sonneborner Malter,
1 Erfurter Malter = 4 Gothaer Malter = 31/3 Hager = 5 Sonneb. Mit.1 Eisenacher Mit. ä 32 Metzen = 17/ 10 Goth. Mit. = V/ 2 Hager Mit.bei der Zins-Einnahme gerechnet sind.