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I. Buch. Sechstes Capitel.
senen Dorfstätten, deren frühere Bewohner vielleicht in verschiedene Nach-bar-Dörfer gezogen waren, kommen hier und da Koppel-Weide-Rechtemehrerer Nachbar-Ortschaften vor, so findet sich z. B. schon im 15. Jahr-hundert die Wüstung Vurthe in gemeinschaftlicher Benutzung der Ge-meinden Pfullendorf und Warza in Ansehung der Weide, währenddie Lehnherrlichkeit der Herren v. Wangenheim über die ganze Wü-stung, welche noch 1321 als bestehendes Dorf bezeichnet wird, unbestrit-ten ist. Aber auch zwischen zwei Dorfschaften ganz gemeinschaftlicheFeld-Abtheilungen z. B. das s. g. Gemangfeld zwischen Sonneborn undEberstedt kommen vor.
Während die Dreifelderwirthschaft in sämmtlichen Fluren in frühererZeit die unverbrüchliche Regel bildete, war die Eintheilung der Flurendoch manchfaltig verschieden. Die zum Gerichte Winterstein gehörigenOrtschaften Sondra und Kahlenberg tragen in ihrer Dorfs- und Feld-lage die unverkennbaren Spuren ihrer ursprünglichen Anlage als aus demWald ausgewiesene Rodungen (indago, mansus indaginis) an sich, undauch Kälberfeld und Schönau, wie das benachbarte Deubach tindjdas Eisenachsche Dorf Seebach scheinen in ähnlicher Weise entstandenzu sein. Das Wohnhaus steht hier auf der Hufe, hat die Wiesen vorsich, und hinter sich den Berg hinauf das Ackerland, auch wohl auf demKamme des Berges ein Stück privativen Waldes, und hat sich in diesenOrtschaften die Geschlossenheit der Güter noch am längsten erhalten.
Auch in den übrigen Dorffiuren bildete die Hufe die Grundlage derFeld-Eintheilung, und repräsentirte ursprünglich wohl die Einheit des insich geschlossenen Bauernhofs, wozu die Hofraithe mit Baumgarten imDorfe und der Krautmaasse in der Nähe des Dorfs (der eigentliche Man-sus) , und die Hufe im Felde (huba) gehörte, und wurde dann auch dieseunter der Benennung Mansus mit begriffen, so dass huba und mansusoft als gleichbedeutend gebraucht und auch die Hufen maust genanu;werden.
Wenn die Hufe die Norm für den bespannten Bauernhof abgab, «scheint zu einem als Mannlehn d. h. zu Ritterdienst ausgeliehenen Siedel-oder Sattelhofe {Sedilhof) in der Regel ein Acker-Areal von 3 bis 4..Hufen gerechnet worden zu sein (wenigstens scheint die» bei den Wft>genheim'schen Burgmannslehnen, in Wangenheim, Hochheim, West-hausen, Tungeda und Sonneborn der Fall gewesen zu sein), \rend das für den Herrenhof, den Frohnhof (curlis indominicata) vorbehaltene und vom Vorwerke aus benutzte Land anscheinend je 9 bis 12umfasste, was vielleicht damit in Verbindung zu bringen ist, dass zu ei-ner Gleve (als welche wohl die später in den landesherrlichen Lehnbrie-fen als Lehndienst aufgeführten Ritterpferde betrachtet werden müssen;