Lehns-Verhältnisse.
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Wir haben auch aus gnaden Seines bruders tLutzens feiigen SohneHänfen vndt Wolff Veitten vnd leine vettern Friedrich Bal-thasarn Friderich den Jungern vnd Melchiorn alle des ftarnmswinterfteins von Wangenheim vnd alle Ire ehegebornne rechtemenliche LeibesLehenserben mit obgefchriebenen guethern In | gefamptbelehnet Dergeftalt wo der vorgefchriebene von Wangen heimder Elter ohne rechte ehegebornne menliche Leibeslehnserben todesabgehen würde Aisdan vnd nicht | ehr tollen angezcaigte guether Auffgenants feines brndern fohne Vnd Ire rechte ehegeborne mennlicheLeibsLehenserben kommen Vnd da der auch nicht mehr am lebenwehre | forder an feine vettern auch obgemelt vnd Ihre rechte ehe-geborne menliche Leibslehnserben fallen, doch das der lehen In all-wege rechte volge gefchee, wie lolches Manlehen | guether recht vndgewonheit ift, Vnd gedachte mitbelehnten Vns Innerhalb fechs Mo-natten nach dato geburliche Lehenspfiicht leiften, Hierbey feyndt ge-weft vnd | gezceugen Vnfsere Rethe vnd liebe getreuwen Die Hoch-gelarthen vheften vnd Erbarn Ehr Benedictus Reinhart der RechtenDoctor, vnfer Cantzeler, Chriftoff von Entzenbergk | zcu Arn-ftadt Hans von Bodenftein zcu Schwartzburgk vnd PaulinZella baide vnfere amptleute, Melchior Hoffmann vnd andereder Vnfern glaubwürdige Des zcu vrkunde | haben wir obgenanterGraue Günther vnfer Infigill des wir Graue Hanfs Günther hier-mit auch thun gebrauchen vor vns vnd vnfere Junge vnmundige bru-dere an diefen [ brieff wiflentlich gehangen Gefcheen zcu Arnftadtnach Chrifti vnfers Lieben Herren geburth Im thaui'ent funffhundertvnd drey vnd funfftzigiften Jhare Den Montagk | nach reminiscere.Dieser Lehnbrief lag nun allen folgenden den Nachkommen FriedrichdesAeltern ertheilten Lehnbriefen zum Grunde, und wurde noch in deman Montag nach Estomihi 160G seinen Enkeln Friedrich Jobst undHans Reinhardt ertheilten Lehnbriefe den übrigen drei Vierteln desWinterstein'schen Stammes, nämlich Bernhard Wilhelm als Reprä-sentanten des IL Viertels, Christoff, Melchior und Hans David vomIII. Viertel und Balthasar und Bernhard vom IV. Viertel die Mitbe-lehnschaft ertheilt. Im Lehnbriefe vom 22. Septbr. 1647 werden dagegennur Johann Levin für sich und seine Brüder Georg Ernst und Mel-chior Adolph als Belehnte aufgeführt, also nur die zweite Branche desL \ iertels, während in dem unter den vorhandenen nächstfolgenden Lehn-briefe von 1685 der Hauptbelehnte Adam Georg für sich und seinenVetter Friedrich Bernhard von der ersten Branche des I. Viertels be-liehen, und Friedrich Jobst von derselben Branche, sowie die SöhneJohann Levins des Jüngern von Wangenheim unter Vormundschaft •ihrer Mutter Brigitta Sophie geborne von Witzleben, also die den