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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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I. Buch. Sechstes Capitel.

Dagegen trat aber derselbe Friedrich von Wangenheim, der nactdem 1536 erfolgten Ableben des Wintersteiner Friedrich des Ael-tern, nun seiner Seits der Aeltere geworden war , für sich und seineNachkommen durch den Ankauf des s. g. Scharffensteinschen Guts aBriiheim in ein neues Lehns-Verhältniss zum Hause Schwarzburg,Wie die Grafen von Schwarzburg zu einer Lehnherrlichkeit über Gü-ter in Brüheim gelangt waren, ist noch unaufgeklärt und haben wir aneiner anderen Stelle unsere Vermuthung darüber ausgespochen, dass dieseBesitzungen welche die von Greussen vom Hause Schwarzburg ztLehn genommen hatten, ursprünglich Fuldasches Gut gewesen sein mö-gen. Genug Joachim von Scharffenstein hatte diese Güter alsSchwartz-burgsches Mannlehn von Hans von Greussen erkauft und verkauftesie 1536 wieder an seinen Bruder Stolanus von Scharffenstein vonwelchem sie Friedrich der Aeltere von Wangenheim im Jahre 1549für 2000 Gulden käuflich erwarb, und darauf vom Verkäufer auch zwLehnsempfängniss gebracht wurde.

Der erste vorhandene Lehnbrief ist 1553 ertheilt und lautet:Wir Günther vnd Hans Günther Grauen zcu SchwartzburgHerrn zu Arnftadt vnd Sonderfhauffen Vor vns vnd in Vor-mundschafft der Wolgepornnen Herrn Wilhelms Vnd Herrn Al-brechts | Auch Grauen zcu Sehwartzburgk etc. Vnfer freundtli-chen lieben Brüdere Bekennen vnd thun kundt öffentlich mit diefembrieff das für vns komen ist Der Geftrenge Vndt Vhefte vnfer | Lie-ber getrewer Friderich von Wangenheim der Elfter vnd vns vndertheniglich gebeten, Das wir Ime vnd feinen rechten ehegebornetmenlichen Leibeslehnserben Nachgefchriebene | guether von vns zculehen ruhrende, die er von Stolanus vnd Joachim von Scharf-fenftein gebrudere erkaufft, Gnediglichen leihen wollten Nemblich miteynem freyen Hofe zcu \ Bruheim, Sechs huefe Landes, zwelff acketwiefen, fünf fchock geldes, dreiffigk Hüner, zwelff genfe vnd mitzweien Hütten auff dem Kirchhoffe vnd mit einer Mühlen Alles inDorffe vnd Felde zcu Brüheim gelegen Als haben wir gedachts vonWangenheinrs vnderthenige bitt. Auch getreue Dienfte die er vnsvnfern erben vnd der herrfchafft woll | thun l'oll angefehen DorumlIme auch allen feinen rächten ehegebornenen mennliche LeibsLehns-erben Vorgefchriebene guether 'mit alle derfelben freiheit vnd gerech-tigkeit zcu | vnd eingehorungen geliehen Vndt thun folches in kraiditz vnfers brieffs So viell wir von rechtswegen daran leihen folleivnd mögen, darvon er vnfer getrewer Lehnmann | fein foll wie etvns in treuen gelobt vnd Lehnspflicht gethan hat Vnrern fchaden war-nen vnd wenden, Beftes werben die Lehen trevlich verdienen, dar-von auch fo offt die zcu falle | kommen rechts volge zcu thun. -