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I. Buch. Sechstes Capitel.
also auswärts) persönlich ihrer Lehnspfiicht nachkommen sollten. Es fin-det sich dann noch einmal ein am Mittwoch nach Misericordias 1601 aus-gefertigter Lehnbrief der Gebrüder Günther, Anthonius HenrichHans Günther und Christian Günther Grafen zu Schwarzburgfür Balthasar den Jüngern, Jost, Hartmann, Hans Friedrich undBernhardt Ludowigk von Wangenheim also beide Branchen desStammes Wangen heim, was aber seitdem aus diesem Lehnstücke ge-worden, ist uns unbekannt geblieben.
2. über Gräffenau und Zubehör.
Der Ober-Steuer-Director und Landrath Johann Georg von Wan-genheim auf Tüngeda hatte, wie wir aus der Gräflich Wartensle-ben'schen Familien-Geschichte Theil I, p. 287 ersehen, am 17. Januar1698 von seinem Schwager dem H. S. Oherjägermeister Friedrich Wil-helm von Witzleben zu Coburg das Gut Gräffenau mit Zubehörerkauft, dem Verkäufer durch Vertrag vom 7. Februar ejusd. anni dieMitbelehnschaft gegen eventuelle Herauszahlung der Kaufgelder excl. 6000$ an die Tochter des Käufers eingeräumt, und darauf unterm 23. April1698 vom Grafen Albrecht Anthon von Schwarzburg-Budolstadteinen noch im Waker Archive vorhandenen Lehnbrief erhalten, wonachdas Lehn in Folgendem bestand:
Hof und Dorf zu Gräffenau mit allen Zubehör, Gerichten überHals und Hand nichts ausgeschlossen item das Dorf Bücheloh mitGerichten über Hals und Hand im Felde und im Dorfe dazu das Vor-werk zu Grilsdorff, zwei Teiche zu Angstadt und die WüstungDietrichwunden u. s. w.
Der Lehnbrief geht auf männliche Leibes-Lehns-Erben und FriedrichWilhelm v. Witzleben ist darin für den Fall des Abgangs des Wan-gen heim'schen Mannsstammes als Mitbelehnter aufgenommen.
Nach Johann Georgs von Wangenheim 1705 erfolgtem Ablebensuccedirte ihm sein Sohn Friedrich, welcher den Feldmarschall GrafAlexander Hermann von Wartensleben zum Mitbelehnten präsen-tirte, wogegen Friedrich Wilhelm v. Witzleben Protest und einenProcess beim Reichskammergericht erhob; da Friedrich von Wangen-heim aber schon 1705 ohne Söhne verstarb, trat seine Erbtochter So-phie Wilhelmine von Wangenheim, vermählt mit Gerlach Adolphvon Münchhausen, ihre Beeilte an den mitbelehnten Grafen v. War-tensleben ab, welcher die Güter 1706 in Besitz nahm, aber durch Ver-trag vom 30. April 1718 den v. Münchhausen'schen Eheleuten wie-derum zurück gewährte. Der Wange nheim'sche Lehnbesitz war alsoseit 1705 erloschen.