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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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Lehns-Verhältnisse.

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heitcn, Ehren, Rechten, würden in- vnd zugehorungen wie fie daz er-teilen Ingehabt vnd herbracht habenn, Zu rechtem Mannlehen dochalfo dafs fie vnd Ihre manliche Erbenn vns vnd vnfern nachkommenJärlich vnd eines Jeden Ihars besondern vff S. michaelistagk die ob-gemelte anderthalb pfundt wachs vnd den von der halben hueffen fovon Nöbling herkommt vnfere von Altersher geburende Zinfse gut-lichen zinfen füllen, und follen auch vnfer vnfers Stiffts vnd nach-kommen Treue leute fein, fchaden warnen felbft auch keinen zufügenbeftes werben vnd folche lehen vnd guther vorftehen, verdienen vndtempfahen fo offt das noth vnd in unfern Stiefft hersfeldt gewohn-heit vnd recht ist Auch fonftenn Alles das Jenige thun vnd leiftenn,das frommen Rittermannen Jegen ihren lehenherrn eignet vnd gebüh-ret Inmafsen folches Valentin Hefse als genugfam gevolmächtigterobgedachter von Wangenheimb einen leiblichen Eidt mit vorge-richteten fingern zu Gott vnd (einen heiligen wort geschworen aucheinen befiegelten Revers vbergeben hat Alles treulich vnd ohngefehr-lich u. s. w.

Wie wenig nun auch die in diesem Lehnbriefe aufgeführten Lehnstü-cke mit den im Kaufbriefe von 1561 aufgeführten von Hans von Hör-selgau erkauften Objekten übereinstimmen, so ist daraus doch bei demAussterben des IV. Viertels und der Trennung des Lehns vom Erbe, einHörselgauer Gut gemacht, dessen Heimfall der in die Stelle des StiftsHersfeld seit 1806 eingetretene Herzogliche Lehnhof und resp. die Her-zogliche Cammer in Anspruch nahm, und zu dem das Schloss und da»Bittergut Behringen, soweit es nicht Allodium, gehören sollte. DurchVergleich ist dieses Gut dann von der Herzoglichen Cammer wieder derFrau v. Trützschler geborenen von Wangenheim, als Allodialgut zuihren übrigen Allodialgütern überlassen.

IV. Lehnbriefe der Grafen von Schwarzburg.

a. für den Stamm Wangenheim.1. über einen "Weinberg zu Clingen.Bernhard von Wangenheim, der nächste Stammvater des Stam-mes Wangenheim empfing von Graf Günther dem Jüngern Grafenzu Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen mittelstLehnbriefs vom Dienstage nach Johannis Enthauptung 1498 14 AckerWeinberge am Xorderberge zu Clingen als Mannlehen, und wurde(lieser Lehnbrief den Söhnen Bernhards, von welchen Cristof sich zurLeistung der Lehnpflicht gestellt hatte 1524 am Donnerstage nach Fran-cisci unter der Bevorwortung erneuert, dass seine Brüder Hans, Georg,Reinhart und Bernhart wenn sie wieder zu Lande kämen (sie waren