Lehns-Verhältnisse.
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Sächsiche Lehnbrief für den Stamm Winterstein aufführt. Ebenso col-lidirt die dem Stamme Wangenheim vom Stifte Fulda verliehene lö-thige Mark Silbers am Leichberge mit der Verleihung der gesammtenWüstung Leichberg von Sächsischer Seite an den Stamm Winterstein,und war der Leichb erg , ja selbst Haina, schon unter denjenigen Wan-genheim -Winters tein'schen Lehnstücken begriffen, welche 1321 vonden Grafen von Orlamünde zu Lehn genommen wurden, währendMeibom, was dieser Orlamündesche Leimbrief mit benennt, und gleich-massig später als Sächsisches Lehnstück des Wintersteiner Stammsaufgeführt wird, vom Stifte Fulda denen von Farnroda auf Lupnitzgeliehen wurde.
Die Sächsische Verleihung der nun sogenannten freien Höfe zu Son-neborn an das I. und IL Viertel des Stammes Winterstein steht aberin einem direkten Widerspruch zu der Fuldaschen Verleihung von ganzSonneborn mit „aller Mannschaft Ehrbar und Unehrbar" an den ge-sammten Stamm, indem diese sogenannten freien Höfe offenbar Theile derunehrbaren Mannschaft ausmachten, das heisst freie Bauerhöfe im Gegen-satz zu der ehrbaren Mannschaft, den Besitzern von freiem Rittergut. —
Alle diese Widersprüche und die daraus entstehenden Zweifel habennun im Laufe der Zeit und durch die Aufhebung des gesammten Lehns-Verbandes ihre Bedeutung verloren, dass aber seitens des GothaischenLehnhofs, auch, nachdem mit dem Jahre 1806 die Fuldaschen Lehne lan-desherrliche geworden waren, nichts zur Beseitigung derselben geschah,erklärt sich nur aus der Unordnung, in welche das ganze Lehnswesenschon gerathen war.
Schliesslich erwähnen wir noch der Fuldaschen Erbzinsen aus Oester-behringen welche Heinrich von Erffa und seine Söhne am 22. Juli1524 an die Gebrüder Erasmus und Friedrich von Wangenheimfür 234 Gulden käuflich mit der Gewährleistung überliessen, dass AbtJohann von Fulda als Lehnherr dazu seine Einwilligung gegeben, undwelche hinfort den Besitzungen des I. Viertels des Stamms Wintersteineinverleibt blieben.
in. vom Stifte Hersfeld ertheilte Lehnbriefe.
Kicht die ganze Familie, wohl aber das I. und IV. Viertel des Stam-mes Winterstein hatten im Laufe des 16. Jahrhunderts Besitzungen,welche vom Stifte Hersfeld relevirten, käuflich erworben und mit ihrenFamilien-Stammgütern vereinigt besessen, und bestanden dieselben:
a. für das I. Viertel des Stammes Wintersteinin dem Lehen über 14 '/ 2 Gothaer Malter halb Waitzen halb Rocken und
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