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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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I. Buch. Sechstes Capitel.

und Apel (Friedrichs Söhnen) den Stammvätern des III. und IV. Vier-itels zusammen mit Sonneborn beliehen wurden. Erasmus starb 15301mit Hinterlassung eines minderjährigen Sohns Hans, welcher aber noch!unmündig bald hernach verstarb, und von seinen beiden Oheimen Lutz frdem Stammvater des II. und Friedrich (damals den Jüngern seitf 15351wo Friedrich der Stammvater des III. Viertels starb der Aeitere gelnannt) Stammvater des I. Viertels beerbt wurde. Als nun auch Apel der»Stammvater des IV. Viertels 1540 gestorben war, wurden den damaligen!Gliedern des Wintersteiner Stammes 1542 wegen Sonneborn die Le-hen erneuert und zwar, wie es im Lehnbrief heisst:

Lutzen (II. Viertel) Friederichen (I. Viertel) die Eltern geprüdervon Wangenheim, Friderichen vnnd Hänfen die mitler vnndlBalthasarn geprueder, weylandt Appeln von Wangenheim Seiligen Söhne (IV. Viertel) Friederichen Lutzen die Jüngere Jor-IgenCafparn vnnd Melchiorn auch geprueder von Wangenheini'Friderichs weylandt des Eltern von Wangenheim zum Win-terstein feiigen Söne (III. Viertel) vff Ir gepurlich anfuchen vnnd bithza!gefampten Lehen mit hernach benanten vnfers Surfte zue lehen ent-1pfangen, getragen vnnd herpracht, auch was derfelbigen Güter anobgenante Lutzen vnd Friderichen die Eltern aus Hänfen von Wan-genheims Erasmi ires bruders feiigen Sone il/uud gestorben vnnigefallen gnediglich belehnet haben u. s. w.

Aus demHansen von Wangenheim" haben nuu die späten'Lehnbrief-Concipienten einen nicht existirendenHermann" gemacht,und dasitzund geftorben vnnd gefallen" haben sie in ein sinnlose :Mundt geftorben" verwandelt, diesen Unsinn aber zwei hundert Jahrelang festgehalten, durch das fernere Zwischenschieben des Satzesvidiauf Abfterben Friedrichs ihres vetters auf Sie gefallen" den TJnsimlaber nur noch grösser gemacht, da sich dieser passus nur in dem 15^1nach Absterben Friedrich des Aeltern vom I. Viertel und dessen Sohni^Melchior Ludwig von Wangenheim seinen Lehnsfolgern gegebeneclLehnbrief als motivirt herausstellte, wiewohl es in diesem Lehnbrielt ?nicht vetters hiess, sondern Grossvaters und Vetters.

Eine Vergleichung des Inhalts dieser Fuldaschen Lehnbriefe für beideStämme mit den Sächsischen Lehnbriefen über Wangenheim und übe:die freien Höfe in Sonneborn zeigt nun alsbald, dass hier mehrfaddasselbe Objekt Gegenstand der Verleihung beider Lehnsherren geweseizu sein scheint, wenigstens wissen wir die 150 Acker Holz in dertzenhart, welche der Abt zu Fulda dem Stamme Wangenheim lieb,nirgends zu finden als in den 97 Acker der Katzenhardt, welche d«Sächsische Lehnbrief für den Stamm Wangenheim, und in der allgemeinen Bezeichnung der Alten und der Neuen Katzenhardt, welche de