Druckschrift 
Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
Entstehung
Seite
97
Einzelbild herunterladen
 

L ehns Verhältnisse.

97

von 1451 sorgsam wiederholt sind, hat sich nur allmählig im Laufe der fol-genden drei Jahrhunderte die Rechtschreibung allmählig etwas geändert,ohne aber den wesentlichen Inhalt irgend zu berühren, welcher so stereo-typ geworden ist, dass der letzte am 31 December 1800 zu Fulda aufdas Absterben des Hannoverschen Generallieutenants Georg WilhelmPhilipp v. Wangenheim ertheilte Lehnbrief noch dieselben Inhaberder Brüheimer Höfe mit Vor- und Zunamen (wenn auch bisweilen imLaufe der Zeit corrumpirt) aufführt, welche der obige Lehnbrief von 1432nannte. Diese gedankenlose Abschreiberei des jeweilig vorliegenden jüng-sten Lehnbriefs, welche bei dem gänzlichen Mangel an genügenden Spe-cificationen und einiger Ordnung in den Registraturen und Archiven dermeisten Deutschen Lehnhöfe ein schlagender Beweis für das allmähligeSichüberlebthaben des Feudalsystems ist, war oft für die Interessen desVasallen, der eben auch sorglos sich auf die vortrefliche Ordnung desLehnhofs verliess, von den nachtheiligsten Folgen, da schliesslich alleVernachlässigung von Seiten des Lehnhofs nur auf die Schultern der Va-sallen fielen, welche bei vorfallenden Rechtsstreitigkeiten schliesslich mitihren Lehnbriefen selten das beweisen konnten, was der Lehnbrief fürsie beweisen sollte.

Aber auch von solchen erwachsenden direkten Nachtheilen abgesehen, ist esfast unbegreiflich, wie weit die Nachlässigkeit und Sorglosigkeit der Lehn-höfe bei Ausfertigung und der Vasallen bei Annahme der Lehnbriefe oftgegangen sind. Unsere Sonneborner Lehnbriefe liefern dafür einenlächerlichen Beleg. Dieselben enthalten seit dem Ausgange des 17. Jahr-hunderts im Eingange nach Denominirung der jeweilig zur Belehnung zu-gelassenen Vasallen in Ansehung der Betheiligung der Einzelnen an demGesammtlehen den passus

und was derfelben Güter an weiland Friedrich den altern undVeit Wolffens von Wangenheim nachgelaffenen Sohn, und,, Hermann von Wangenheim, Erasmi ihres Bruders und Veiters,,feel. Sohns Mund geflorben und auf Abfterhen Friedrichs ihres,, Vetters auf fie gefallen".

Dieser Passus ist nicht allein in dem Satzefeel. Sohns Mundt ge-storben" gänzlich unverständlich, sondern die Genealogie des Geschlechtszeigt uns auch nirgend einen Hermann von Wangenheim als desLrasmus Sohn. Nicht ohne einige Mühe ist es uns nun gelungen es zuermitteln, durch welche Schreibfehler und Missverständnisse diese sonder-bare Fassung in alle neuern Lohnbriefe übergegangen ist.

Hans von Wangenheim (Lutzens Sohn) der Stammvater desjetzigen I. u. IL Viertels hinterliess bei seinem zwischen 1505 und 1508erfolgenden Ableben drei Söhne Erasmus, Lutz und Friedrich, welche1510 mit den beiden Vettern ihres Vaters, den Gebrüdern Friedrich

7

4