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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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Lehns-Verhältnisse.

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Wangenheim vom Jahre 1751 mitgetheilt wonach es den Anschein ge-winnt, als ob nach Absterben des alten Hauses Alten bürg die Lehns-herrlichkeit über Graitzschen auf das Haus Sachsen-Weimar über-gegangen sei.

h. Die Lehnbriefe über die von Hornsberg'schen Güter zu Gerstungen,Dankmarshausen u. s. w.

welche Hans v. Wangenheim im Vereine mit Elger von Dalwig1488 nach Absterben der von Hornsberg empfing, sind hier nicht wei-ter zu erwähnen, da diese Güter nicht auf seine Nachkommen kamen, unddieser Belehnung daher nur ebenso wie der mannichfaltigen vorüberge-henden Belehnungen einzelner Mitglieder des Geschlechts mit Gütern,welche nicht beim Geschlechte blieben, im biographischen Theile dieserGeschichte Erwähnung zu thun ist. Das Gut Lauchröden war zwardurch mehre Generationen im Besitze eines Zweigs des II. Viertels desWinterstein'schen Stammes und ohne Zweifel Sächsisches, von der Ei-senacher Lehns-Curie relevirendes Lehn, nähere Nachrichten darüber sinduns jedoch nicht zugänglich geworden.

Aehnliche Verhältnisse walteten hinsishtlich des Ritterguts zu Scherbdaob, welches während des 17. und bis in die Mitte des 18. Jahrhundertsvom IV. Viertel des Stammes Winterstein als Eisenachsches Lehn ohneMitbelehnung der übrigen Zweige des Geschlechts besessen wurde, wor-auf wir bei der Aufzählung der Besitzungen zurückkommen.

Die Lehnsverhältnisse bei andern ausser den Stamm- und Familien-Gütern acquirirten Gütern namentlich bei Wake werden bei der Beschrei-bung dieser Güter zur Sprache gebracht werden, und lassen wir nun dienächst wichtigen Lehnsbeziehungen der gesammten Familie zu dem StifteFulda folgen.

II. Die vom Stifte Fulda ertheilten Lehnbriefe.

Die Beziehungen des Wangenheim'schen Geschlechts zum StifteFulda waren von den ältesten Zeiten her so manchfaltige, dass als sichdaraus allmählig ein reiner Lehns-Nexus gebildet hatte, auch beide Stäm-me der Wangenheim'schen Familie gleichermassen Fuldasches Gutzu Lehn trugen, aber nach der einmal eingetretenen Totaltheilung zwischenbeiden Stämmen auch keine gesammte Hand in Hinsicht dieser Lehne ge-wahrt war, und also nur jeder Stamm für sich einen Gesammt-Lehnbriefextrahirte, welcher für den Stamm Wangenheim als HauptbestandtheilHaina, für den Stamm Winterstein aber Sonneborn umfasste.

a. Die Fuldasehen Lehnbriefe für den Stamm "Wangenheim.Unter den sehr zahlreichen uns vorliegenden Lehnbriefen dieser Gat-